Amtssignatur

Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, in diesem Falle des Landesrechnungshofs Niederösterreich.

Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Amtssignatur des Landesrechnungshofs Niederösterreich

 


Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.

Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ verfügbar.
Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button "Durchsuchen", dann "Prüfen") zur Prüfung hoch.

Für Rückfragen steht Ihnen der Landesrechnungshof Niederösterreich unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)