03/2022 - Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2017 „Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ (Vorbericht) ergab, dass von 16 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz beziehungsweise großteils, zwei teilweise und sechs nicht umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von rund 56,3 Prozent.
Zwei der sechs offen gebliebenen Empfehlungen entfielen auf den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und vier auf die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5, die damit auf eine Umsetzung von 64,3 Prozent kam.

Mehr Aufwand für mehr Unterstützung, aber weniger Erträge

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ mit 299,24 Millionen Euro um rund 58 Millionen Euro oder 24,0 Prozent mehr für die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus als im Jahr 2015. Davon entfielen 206,12 Millionen Euro oder 68,9 Prozent auf Maßnahmen der sozialen Eingliederung, gefolgt von Maßnahmen der persönlichen Hilfe mit 46,13 Millionen Euro sowie der sozialen Betreuung und Pflege mit 17,96 Millionen Euro.
Die Einnahmen beziehungsweise die Erträge aus Kostenbeiträgen, Kostenersätzen und Refundierungen des Bundes stiegen gegenüber dem Vergleichsjahr 2015 nur um 6,38 Millionen Euro oder 14,6 Prozent auf 50,09 Millionen Euro und deckten nur noch 16,7 Prozent der Aufwendungen.
Für Menschen mit intellektueller Behinderung standen im Jahr 2020 insgesamt 7.689 Plätze in teilstationären und stationären Sozialhilfeeinrichtungen zur Verfügung. Das waren um 483 Plätze mehr als im Jahr 2015. Die Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wurden um 415 auf 1.754 Plätze und auf neue Betreuungsformen insbesondere für mehrfach beeinträchtigte Menschen erweitert.

Bundesweite Abstimmung bei weiteren Verbesserungen

Die bundesweite Abstimmung von weiteren Verbesserungen der Unterstützungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und deren Finanzierung erfolgte in Konferenzen, Arbeitsgruppen und in der Begleitgruppe zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 – 2030. Einen bundesweiten Inklusionsfonds lehnte der Bund ab (Ergebnis 1).
Die Aufgaben und die koordinierende Funktion der Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 wurden in die Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung aufgenommen, womit die empfohlene Klarstellung erfolgte (Ergebnis 2).
Das Kompetenzzentrum für gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen an der Wirtschaftsuniversität Wien ermittelte für Niederösterreich, dass die Anzahl der beeinträchtigten Personen bis zum Jahr 2030 um 1.768 beziehungsweise neun Prozent auf 20.275 ansteigen wird. Damit lag eine wissenschaftliche Grundlage für die noch fehlende Sozialhilfeplanung für Körper- und Sinnesbeeinträchtigte vor (Ergebnis 3).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 und die Arbeitsgemeinschaft Soziales der Bezirksverwaltungsbehörden aktualisierten die Vorschrift für die Einhebung von Eigenleistungen und entwickelten einheitliche elektronische Formulare zur Berechnung von Kostenbeiträgen und Kostenersätzen (Ergebnis 5 und Ergebnis 6).
Umfang und Abgeltung der ambulanten Leistungen einer Einrichtung zur Frühförderung von Kindern wurden so neu geregelt, dass mindestens 80 Prozent des Förderungsbetrags auf Therapieeinheiten entfallen mussten (Ergebnis 7).
Die Evaluierung der Förderung von Projekten des Vereins 0>Handicap erledigte sich durch die Zusammenführung des Vereins mit dem Verein Jugend und Arbeit sowie der Bildungsberatung NÖ zur MAG Menschen und Arbeit GmbH. Damit wurden parallele Strukturen bereinigt und einer Anregung aus dem Bericht 10/2019 über den Verein Jugend und Arbeit entsprochen (Ergebnis 8).
Die vorgesehene Überprüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die zugesagte Evaluierung der Wirksamkeit des Psychosozialen Diensts erfolgten mit externer Unterstützung. Zudem erfolgte eine Abstimmung der Leistungen des Psychosozialen Diensts und der Suchtberatung sowie eine Anpassung der Verträge mit den Leistungserbringenden (Ergebnis 10).
Für die Abwicklung, die Abrechnung und die Auswertung der Leistungen der beauftragen Sozialhilfeträger wurden Grundlagen für eine elektronische Anwendung (IT-Tool) erstellt. Das IT-Tool sollte im ersten Quartal 2023 in Betrieb gehen und dem Amt der NÖ Landesregierung, den Bezirksverwaltungsbehörden und den Sozialhilfeträgern zur Planung und Steuerung dienen sowie zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung beitragen (Ergebnis 13).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 überarbeitete die Vorschrift für die klientenbezogene Fachaufsicht für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und wirkte auf eine fristgerechte Durchführung der Einzelberatungen durch Fachkräfte der Bezirksverwaltungsbehörden hin (Ergebnis 16).

Einsparungspotenziale in offen gebliebenen Empfehlungen

Die Sozialplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds oblag, erfolgte nicht (Ergebnis 4).
Außerdem führte der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖ Psychiatrie-Koordinationsstelle) die Verhandlungen mit den Krankenversicherungsträgern über eine Kostenbeteiligung an den gesundheitsbezogenen Leistungen des Psychosozialen Diensts wegen der Strukturreform der Sozialversicherung nicht fort (Ergebnis 11).
Die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung von pflegerischen Hilfskräften in Pflichtschulen aus dem Sozialhilfebudget des Landes NÖ wurden weder eingestellt noch auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt (Ergebnis 9).
Auch Abschläge für nicht beanspruchte Verpflegung, Wäscheversorgung und Reinigung bei Abwesenheiten von betreuten Personen in teilstationären und stationären Einrichtungen, wie in den Pflege- und Betreuungszentren, wurden nicht eingeführt, weil der Abteilung das Personal für eine Tarifumstellung fehlte (Ergebnis 12).
Die Erhebung der Überschüsse, der Rücklagen und der Angemessenheit der Pauschalentgelte bei einem Ambulatorium wurde aus Personalmangel eingestellt und erforderte einen Neustart mit externer Begleitung (Ergebnis 14).
Im Rahmen der Fachaufsicht in Sozialhilfeeinrichtungen wurde anlassbezogen auch die Mittelverwendung auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kontrolliert. Die geplante Fortbestandsprognose bei der Wirtschaftsprüfung der Sozialhilfeträger wurde nicht eingeführt. Die wirtschaftliche Aufsicht war damit nicht sichergestellt (Ergebnis 15).
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sagten in ihren Stellungnahmen vom 21. Juni und 13. Juli 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.