Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2018 „Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken“ (Vorbericht) ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz oder großteils, zwei teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Landesgesundheitsagentur als Rechtsnachfolgerin der NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landes- und Universitätskliniken entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu 83,3 Prozent.
Die Nachkontrolle umfasste die Jahre 2021 und 2022.
Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei der Blutgebarung
Die NÖ Landesgesundheitsagentur plante die zugesagte und teilweise bereits umgesetzte Ausrollung der einheitlichen Blutdepotsoftware mit dem Laborinformationssystem Ende 2026 abzuschließen (Ergebnis 1).
Außerdem vereinheitlichte die NÖ Landeskliniken-Holding die Verbuchung von Blut und Blutprodukten (Ergebnis 2). Die Anweisung zur Vereinheitlichung des Blutmanagements vom 1. September 2019 regelte die Abwicklung und Beschaffung von Blut und Blutprodukten (Ergebnisse 3 und 4) und beschränkte den teuren Bezug von Blutprodukten aus der Blutzentrale Linz auf medizinische Ausnahmefälle.
Höhere Kosten bei weniger Vollblutspenden und Verbrauch
In den Jahren 2017 bis 2021 betrug der durchschnittliche Verbrauch an Erythrozytenkonzentraten rund 27 Einheiten pro 1.000 Einwohner und lag damit um rund neun Prozent unter dem Verbrauch des Jahres 2016 mit 30 Einheiten pro 1.000 Einwohner. Im Jahr 2022 betrug der Verbrauch 48.856 Einheiten, was pro 1.000 Einwohnern einem durchschnittlichen Verbrauch von 28,8 Einheiten entsprach.
Die Eigenversorgung mit Blutprodukten durch die Blutbank des NÖ Universitätsklinikums in Sankt Pölten ging von 37,0 Prozent im Jahr 2016 auf rund 29,0 Prozent im Jahr 2021 zurück.
Im Jahr 2021 lagen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve mit rund 182,00 Euro über dem Listenpreis des Österreichischen Roten Kreuzes von rund 160,00 Euro und um rund 33,0 Prozent über den Kosten des Jahres 2016. Im Jahr 2022 betrugen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve 179,30 Euro.
Diese Entwicklung war hauptsächlich auf die geringere Anzahl an Vollblutspenden und höheren Kosten für Personal und Fremdleistungen zurückzuführen. Die NÖ Landesgesundheitsagentur war daher weiterhin gefordert, eine wirtschaftliche Eigenversorgung sicherzustellen (Ergebnis 5).
Offen blieb die Empfehlung, getrennte Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf einzurichten, um die Kosten (Blutspendeeinrichtung, Aufbereitung des Spenderbluts) zuordnen zu können, weil sich der Betrieb nunmehr vorrangig auf eine Blutspendeeinrichtung konzentrierte (Ergebnis 6).
Verbesserungen im Qualitätsmanagement
Der Qualitätsstandard Patient Blood Management war nun in allen NÖ Landes- und Universitätskliniken verpflichtend anzuwenden (Ergebnis 7).
Die Verabreichung von Blut und Blutprodukten wurde patientenbezogen erfasst, jedoch ohne automatische Verknüpfung mit der Leistungsdokumentation (Ergebnis 8).
Die Verwurfrate ging in den Jahren 2016 auf 2021 insgesamt leicht zurück, um 0,6 Prozentpunkte bei den Erythrozyten- beziehungsweise 2,1 Prozentpunkte bei den Thrombozytenkonzentraten. Im Jahr 2022 wurden 2.576 Erythrozytenkonzentrate und 85 Thrombozytenkonzentrate verworfen, was einer Reduktion der Verwurfrate von 0,2 und 1,6 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2021 entsprach. Die unterschiedlichen Verwurfraten der einzelnen NÖ Landes- und Universitätskliniken galt es weiterhin zu verfolgen (Ergebnis 9).
Alle Blutdepotleitungen verfügten über Ausbildungen beziehungsweise eine mehr als dreijährige Leitung des Blutdepots (Ergebnis 10). Die im Rahmen der Nachkontrolle zur Verfügung gestellten Unterlagen ergaben, dass zwei der 18 Blutdepotleitungen noch keine bestellten Stellvertretungen hatten. Anlässlich der Schlussbesprechung wurde dazu schriftlich mitgeteilt, dass in den betreffenden Kliniken in der Zwischenzeit Stellvertretungen bestellt wurden. (Ergebnis 11).
Außerdem verfügten die Blutdepots über die erforderlichen Handbücher und Informationen zur Qualitätssicherung, die allerdings jährlich zu aktualisieren waren. Die Anwendung war damit noch nicht vollständig sichergestellt (Ergebnis 12).
Die Sanitäre Aufsicht forderte bei den Einschauen die Anwendung des Handbuchs zur Blutgebarung in Krankenanstalten ein und erteilte dazu Auflagen.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur informierte in ihrer Stellungnahme vom 9. August 2023 über die geplante Einbindung aller Regionen in das NÖ Laborinformationssystem bis Ende des Jahres 2026. Darüber hinaus sagte sie weitere Maßnahmen zur Senkung der Verwurfraten zu. Offen blieb lediglich die Einrichtung eigener Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, weil in der Blutbank nur mehr Blutabnahmen wie in einer Blutspendeeinrichtung durchgeführt wurden.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 7. August 2023 auf die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur und gab keine eigene Stellungnahme ab.