01/2006 - LPPH Gloggnitz

Zusammenfassung

Am Gebäudebestand des NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimes in Gloggnitz wurden in den Jahren 2002 bis 2004 umfangreiche Zu- und Umbauten vorgenommen.

Dabei wurden die ursprünglich vorhandenen 163 Betten (davon 9 Wohnbetten) auf 123 Betten (ausschließlich Pflegebetten) reduziert. Der im Jahr 1993 renovierte Westtraktes des Heimes wurde von den Baumaßnahmen ausgenommen. Was sich insofern als nachteilig herausstellt, da nunmehr unterschiedliche Standards bei den Sanitäreinheiten der Bewohnerzimmer gegeben sind. Darüber hinaus waren im Westtrakt Baumängel festzustellen, deren Behebung unumgänglich ist.

Ungeachtet der vorgefundenen Mängel ist darauf hinzuweisen, dass augenscheinlich eine gelungene Sozialeinrichtung geschaffen werden konnte, bei der der Neubauteil funktionell und zweckmäßig an den verbleibenden Altbestand angebunden wurde.

Im ersten Vollbetriebsjahr 2005 ist eine sehr zufrieden stellende Auslastung festzustellen.

Die Problematik der Unterbesetzung im Bereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege muss auch im Heim Gloggnitz aufgezeigt werden. Es werden hier vermehrte Anstrengungen erwartet, diese Unterbesetzung zu beseitigen.

Die Durchführung periodischer, strukturierter Mitarbeitergespräche wird eingefordert.

Aus Gründen der Qualitätssicherung wird empfohlen, für alle NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime verbindlich die Führung von Sturzprotokollen einzuführen, um dann nach zentraler Auswertung und Analyse der erhobenen Daten entsprechende Maßnahmen zu einer verbesserten Sturzprävention zu setzen.

Hinsichtlich der Suchtgiftgebarung des Heimes ist darauf hinzuweisen, dass in Hinkunft die Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung einzuhalten sind.

Die Abgangsentwicklung der NÖ Landes- Pensionisten- und Pflegeheime in den vergangenen Jahren und die getroffenen Maßnahmen zur Abgangsdeckung werden im Bericht ausführlich dargestellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.