01/2011 - Amtsdruckerei und Buchbinderei

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 3/2008 „Amtsdruckerei und Buchbinderei“ durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 15 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz oder teilweise und sechs noch nicht umgesetzt.

Bereits ganz oder großteils umgesetzt waren die Empfehlungen zu den Stellenbeschreibungen, zum Organigramm und zum Arbeitsverteilungsplan sowie zur Durchführung des periodischen Mitarbeitergesprächs. Außerdem erfolgte eine durchgängige Kostenverrechnung mit den Dienststellen des Landes NÖ. Die Mängel in den Räumen der Amtsdruckerei waren gemäß den Anregungen des Bedienstetenschutzes behoben.

Zu den teilweise und noch nicht umgesetzten Empfehlungen hatte der NÖ Landesrechnungshof bekräftigt:

Die Fluchtwege sind gemäß der „Brandschutzordnung für das NÖ Landhaus und den Kulturbezirk im Regierungsviertel St. Pölten“ freizuhalten.

Nachdem die Anzahl der Pressespiegel in Papierform um 63 Exemplare reduziert werden konnte, sollten noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten, die Anzahl der Medien in Papierform weiter zu verringern, ermittelt und genützt werden.

Alle landesinternen Verrechnungen sind – unabhängig von der Form der Rechnungslegung – ausschließlich im Umbuchungswege abzuwickeln.

In Bezug auf das Rechnungswesen betont der NÖ Landesrechnungshof, dass die voranschlagswirksame Verrechnung (Voranschlag, Rechnungsabschluss) gemäß den Budgetgrundsätzen realistisch und verursachergerecht vorzunehmen sowie eine Kostenrechnung einzuführen ist. Dies sind auch notwendige Voraussetzungen für weiterführende Kalkulationen und den Aufbau des Controllingsystems.

Die Zusammenführung der Bereiche Amtsdruckerei und Buchbinderei der Abteilung Gebäudeverwaltung unter einer einheitlichen Leitung ist, wie auch die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme mitteilte, nur langfristig möglich, sollte jedoch umgesetzt werden.

In der Vorschrift „Anforderungen von Leistungen bei der Abteilung Gebäudeverwaltung“ soll unter anderem vorgesehen werden, dass die Amtsdruckerei bzw. Buchbinderei kontaktiert wird, bevor Dienststellen Druckerei- und Bindearbeiten an Dritte vergeben und dass Anforderungen von Leistungen bei der Abteilung Gebäudeverwaltung elektronisch erfolgen. Aufgrund ihrer personellen und technischen Ausstattung haben Amtsdruckerei und Buchbinderei über die Annahme von Anforderungen zu entscheiden.

Bei den nächsten Beschaffungsvorgängen sind wirtschaftliche Nachteile für das Land NÖ zu vermeiden und die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Die NÖ Landesregierung sagte Ende Dezember 2010 in ihrer Stellungnahme zu allen offenen Empfehlungen zu, diese umzusetzen, wobei die Zusammenführung von Amts­druckerei und Buchbinderei unter einer einheitlichen Leitung nur langfristig möglich sei.