01/2012 - Österreichische Raumordnungskonferenz - ÖROK

Zusammenfassung

Das Land NÖ ist Mitglied der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der ÖROK, die im Jahr 1971 von Bund, Ländern, Städtebund und Gemeindebund gegründet wurde. Die ÖROK kam mit den Beiträgen ihrer Mitglieder und ihren sonstigen Einnahmen – im Jahr 2010 rund 1,57 Millionen Euro – aus.

Die NÖ Landesregierung und die Geschäftsführung der ÖROK sagten zu, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs nachzukommen.

Eine zentrale Aufgabe der ÖROK ist die Erarbeitung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes, die etwa alle zehn Jahre erfolgt. Das aktuelle Österreichische Raumentwicklungskonzept 2001 (ÖREK 2001) erschien im Jahr 2002. Weitere Leistungen der ÖROK sind unter anderem:

  • Berichte über raumbezogene Tätigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden (Raumordnungsbericht)
  • ÖROK-Empfehlungen
  • Atlas zur räumlichen Entwicklung Österreichs

Die Aufgaben der ÖROK besorgen die so genannte Stellvertreterkommission, die Unterausschüsse und die Geschäftsstelle, die Ende 2010 mit den beiden Geschäftsführern 13 Mitarbeiter hatte.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bildet die ÖROK in der europäischen Regional- und Raumentwicklungspolitik eine wichtige Schnittstelle zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene.

Bei der ÖROK wurden seit dem Jahr 2001 von verschiedenen Stellen insgesamt 27 Überprüfungen durchgeführt. Die Geschäftsführung wurde aufgrund der jährlichen Prüfung des Rechnungsabschlusses entlastet. Eine Bund, Länder und Gemeinden übergreifende Gesamtsicht bot sich daraus nicht. Daher hatte der Landesrechnungshof empfohlen, in der Stellvertreterkommission auf eine gesamthafte Gebarungskontrolle und Berichterstattung an den Nationalrat und die Landtage hinzuwirken.

Diese Empfehlung wurde aufgegriffen. Außerdem wurde laut Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, den Mitgliedsbeitrag, wie vom Landesrechnungshof angeregt, auch bei Ausgabenbindungen im Sinn der Geschäftsordnung der ÖROK zu begleichen.