Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2017 „System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie“ (Vorbericht) ergab, dass von sieben Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz oder großteils und eine Empfehlung teilweise umgesetzt wurden.
Die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 (Abteilung) entsprach den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit zu 93 Prozent.
Aufbau von Reserven und Abbau von Verbindlichkeiten
Der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds (Fonds) zahlte aus liquiden Mitteln des Fonds auch Verbindlichkeiten zurück. Gegenüber dem Jahr 2015 senkte die Rückzahlung die Verbindlichkeiten des Fonds um 127,53 Millionen Euro auf 23,66 Millionen Euro Ende 2019. Die Finanzierungskosten sanken dadurch sowie durch die sinkenden Marktzinsen um rund 1,40 Millionen Euro (Ergebnis 3).
Außerdem konnte der Fonds sein Stammvermögen um rund acht Millionen Euro auf 82,27 Millionen Euro und seine Rückstellungen um 28,03 Millionen Euro auf 64,29 Millionen Euro Ende 2019 erhöhen. Der Fonds verfügte damit über Mittel für Hilfen auch zur Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
Im Jahr 2019 gab das Land NÖ 196,83 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung aus. Davon entfielen 61,12 Millionen Euro (2019) auf Förderungen im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie, wovon 27,36 Millionen Euro den Landesbeitrag zum Fonds betrafen.
Verbesserungen der Richtlinien und Informationen im Internet
Die Abteilung ergänzte die „Allgemeinen Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds“ und bereinigte unbestimmte Regelungen und unklare Verweise in den „Speziellen Förderrichtlinien“ großteils. Weitere Anpassungen sagte die Abteilung mit den Förderrichtlinien 2021 zu (Ergebnis 1).
Außerdem verbesserte die Abteilung die Informationsangebote auf der Website des Landes NÖ und ermöglichte die digitale Antragstellung und Abwicklung über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ. Weitere diesbezügliche Verbesserungen betrafen die Transparenzdatenbank, den Förderkompass des Bundes und die Plattform Förderpilot der Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Die Abteilung war jedoch weiterhin gefordert, ihre Angaben zur NÖ Wirtschaftsförderung auf den verschiedenen Portalen zu pflegen und auf dem letzten Stand zu halten (Ergebnis 2).
Klarheit bei Risikoklassifizierung von Landeshaftungen
Der Beschluss des NÖ Landtags vom 7. Juli 2016 betreffend die „Zusammenfassung bestehender Haftungsbeschlüsse sowie die entsprechende Adaptierung der vertraglichen Grundlagen“ schuf die Voraussetzungen, um die Struktur der Landeshaftungen für die Fördermodelle zu vereinfachen.
Ab dem Jahr 2016 beinhalteten die Rückstellungen und die Haftungen (Eventualverbindlichkeiten) des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds nur noch die Bürgschaften, für die der Fonds unmittelbar haftete. Damit war die Abgrenzung zu den Haftungen des Landes NÖ umgesetzt (Ergebnis 4).
Zudem wurden die Haftungen für Risikofinanzierungen ab dem Jahr 2016 der höheren Risikoklasse fünf zugeordnet (Ergebnis 5).
Die Rechnungsabschlüsse 2016 und 2017 des Fonds enthielten – wie im Vorbericht empfohlen – die Erläuterung zur Wertberichtung einer stillen Beteiligung. Die Abschlussprüfer erhielten und verlangten jedoch keinen Nachweis über die stillen Beteiligungen. Daher wies der Rechnungsabschluss 2019 stille Beteiligungen im Wert von 0,38 Millionen Euro aus, obwohl nur stille Beteiligungen im Wert von 0,22 Millionen Euro vorhanden waren. Der Empfehlung wurde damit nur teilweise entsprochen (Ergebnis 6).
Hinzu kam, dass die Stichprobe sowie die Gleichförmigkeit der Prüfberichte auf eingespielte Routinen hinwiesen, die eine Umstellung der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung erforderten. Zur Verwaltungsvereinfachung bot sich – auch für andere Fonds des Landes NÖ – eine Anpassung an die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 als wirtschaftlich und zweckmäßig an.
Die Abgrenzung der mittelbaren Haftungen für Risikokapital von unmittelbaren Haftungen für Beteiligungen und Finanzierungen vereinfachte und klärte die Zuordnung zur richtigen Haftungsklasse im Rechnungsabschluss des Landes NÖ ab dem Jahr 2016 (Ergebnis 7).
Schließlich war der Haftungsrahmen für Darlehen des Fonds in Höhe von 250,00 Millionen Euro aufzuheben, weil die Haftung am 30. Juni 2020 mit der Zahlung der letzten Darlehensrate endete. Demnach hatte der Haftungsrahmen seinen Zweck erfüllt.
Im Rahmen der Maßnahmen des NÖ Konjunkturprogramms anlässlich der Covid-19 Pandemie wurden die Haftungen zur Besicherung von Beteiligungskapital (NÖ Beteiligungsmodell) um 50,00 Millionen Euro erhöht.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2020 zu, die noch nicht vollständig umgesetzten Empfehlungen weiterzuverfolgen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.