Zusammenfassung
In den Jahren 2018 bis 2020 förderte das Land NÖ die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen mit rund 8,20 Millionen Euro. Davon fielen rund 7,30 Millionen Euro auf zehn Träger der Erwachsenenbildung und rund 902.000 Euro auf rund 260 Büchereien und drei Bibliotheksfachstellen.
Mit den Förderungen erstellten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Büchereien ein landesweit breit gestreutes Bildungs- und Medienangebot, das zunehmend digital genutzt werden konnte. Sie stützten sich dabei auf 197 eigene und 1.605 ehrenamtliche Mitarbeitende.
Im Jahr 2020 konnten rund 24.000 Veranstaltungen vom Land NÖ gefördert werden.
Lebenslanges Lernen und lebensbegleitende Weiterbildung
Die Landesförderung unterstützte die nationalen und globalen Ziele des lebenslangen Lernens beziehungsweise der lebensbegleitenden Weiterbildung und damit die gesellschaftliche Teilhabe, die individuelle Entfaltung, den besseren Zugang zu Beschäftigung sowie den sozialen Zusammenhalt in Niederösterreich.
Die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern zielte dabei speziell auf die Vermittlung von Grundkompetenzen sowie auf das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen in Niederösterreich ab. Dazu steuerte das Land NÖ neben dem Bund jährlich rund 706.000 Euro bei. In den Jahren 2018 bis 2020 nahmen jährlich durchschnittlich 740 Personen an 75 Kursen teil. Einen positiven Pflichtschulkursabschluss erreichten durchschnittlich rund 60 von 100 Teilnehmenden.
Weiterentwicklung des Förderungssystems aus dem Jahr 1976
Das Landesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln verlangte unter anderem, dass ein Jahresplan über die Verwendung und die Verteilung der Förderungen erstellt und darüber Einvernehmen mit den Trägern (Förderungsempfängern) angestrebt wird. Die Förderung konnte sich auf Aufgaben oder auf einzelne Vorhaben beziehen.
Obwohl die Empfänger an der Vergabe der Förderungsmittel mitwirkten, lagen dazu weder spezielle Richtlinien noch messbare Förderungsziele beziehungsweise Kennzahlen für die angestrebten Leistungen und Wirkungen vor. Derartige Vorgaben bestanden nur für die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern, wären jedoch für alle Förderungsbereiche der Erwachsenenbildung zweckmäßig und wirtschaftlich gewesen.
In der Praxis erfolgte die Förderung der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996, den Kulturförderungsrichtlinien sowie der NÖ Kulturstrategie 2016. Diese strebte eine Vernetzung von Bildung und Kultur, eine Stärkung von kritischem und kreativem Denken sowie den Ausbau von außerschulischen Bildungsangeboten an, enthielt dazu aber keine spezifischen Strategien.
Das Grundlagenpapier für die Volksbüchereien vom 12. Mai 2021 leitete eine Neuausrichtung und einen Strategieprozess ein. Dieser Prozess sollte auf die gesamte Erwachsenenbildung erstreckt werden, um aus den vorhandenen Ansätzen ein zweckmäßiges Förderungssystem für Erwachsenbildung und Volksbüchereien zu entwickeln und umzusetzen.
Außergesetzliche Mitwirkung an der Förderungsvergabe
Die Abwicklung der Förderungen und weitere Aufgaben waren bis Mitte 2019 dem „Forum Erwachsenbildung Niederösterreich“ sowie dem Verein „komm.bib – NÖ Fachverband kommunale Bibliotheken“ im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen übertragen.
Die Entscheidung über die Förderungsvergabe und die Jahresplanung blieben dabei der NÖ Landesregierung beziehungsweise der Abteilung Kunst und Kultur K1 vorbehalten. Die Kulturabteilung holte dazu Vorschläge eines Gutachtergremiums für Erwachsenenbildung und einer Arbeitsgruppe Bibliotheken sowie die Zustimmung der Träger zu den Jahresplänen ein.
Die Mitwirkung des Gutachtergremiums und der Arbeitsgruppe erfolgte ohne passende gesetzliche Grundlage. Die Jahrespläne der Abteilung umfassten nicht die gesamten Förderungsmittel. So fehlte die Förderung, die der BhW Niederösterreich GmbH über einen Förderungsvertrag der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH zufloss. Dieser Vertrag überließ die Zuteilung der Mittel dem Aufsichtsrat, in dem auch die Kulturabteilung vertreten war.
Neuorganisation weiter optimieren
Mit 1. Juli 2019 endeten die Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich und dem Verein „komm.bib“. Danach wickelte die Abteilung Kunst und Kultur K1 die Förderungen wieder selbst ab, wobei ein Sachbearbeiter des Forums in die Abteilung wechselte.
Die Aufgaben und das Personal des „Treffpunkt Bibliothek“ des Forums und der Fachstelle für kommunale Bibliotheken des Vereins „komm.bib“ übernahm der dafür gegründete Verein „Treffpunkt Bibliothek“ mit einem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Verein erhielt dafür ab dem Jahr 2020 jährlich 702.733,00 Euro. Davon entfielen 128.000,00 Euro auf die Fachstelle für kommunale Bibliotheken. Die Neuorganisation ermöglichte eine bessere Steuerung, brachte jedoch noch keine finanziellen Vorteile, wobei weiterhin Umsatzsteuer anfiel; im Jahr 2020 rund 83.000 Euro.
Zudem besiegelte ein Kooperationsvertrag die Verflechtungen zwischen der Abteilung NÖ Landesarchiv und NÖ Landesbibliothek K2 und dem Verein „Treffpunkt Bibliothek“, die beide vom Archivdirektor geleitet wurden.
Die Abwicklung der Förderung durch die Abteilung Kunst und Kultur K1 statt durch Verbände der Förderungsempfänger vermied Interessenkollisionen. Im Übrigen ließ die Neuorganisation noch keine grundlegende Weiterentwicklung erkennen und sollte evaluiert und optimiert werden.
Förderungen der Bildungsträger und Büchereien optimieren
Auch die Förderung der Bildungsträger, Bibliotheksfachstellen und Volksbüchereien erfolgte ohne spezifische Richtlinien, Förderungskriterien, Förderungsziele und Kennzahlen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes. Dass die Arbeitsgruppe Büchereien eigene Förderungskriterien entwickelte, war daher zweckmäßig.
In den Jahren 2018 bis 2020 bestanden drei Förderungsverträge mit einer dreijährigen Laufzeit sowie jährliche Förderungen mit Trägern der Erwachsenenbildung. Den Förderungsgegenstand bildeten die Jahresprogramme dieser Bildungsträger, die im Jahr 2020 insgesamt 706.168,00 Euro an Förderungen beantragten.
Davon entfielen 98,7 Prozent auf die Förderungsverträge, die teils mit Wertanpassungen ohne Evaluierungen fortgeschrieben wurden. Die Abrechnungen der Vorjahre wiesen Mängel auf. So konnten die im Förderungsantrag und in der Abrechnung ausgewiesenen Ausgaben den einzelnen Aufgaben oder Vorhaben nicht zugeordnet und der Förderungsbedarf daher nicht nachvollzogen werden.
Weitere Feststellungen betrafen vertraglich vereinbarte Nachweise und die Förderung der drei Bibliotheksfachstellen und der 260 Volksbüchereien, die im Jahr 2020 mit rund 400.000 Euro unterstützt wurden. Die Abrechnungen der Bibliotheksfachstellen wiesen auf eine Überschneidung mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag hin.
Im Jahr 2020 beantragten und erhielten 172 Büchereien Förderungen von durchschnittlich 1.780,00 Euro. Die Förderungshöhe von 30 Stichproben zwischen 300,00 Euro und 13.000,00 Euro aus dem Jahr 2019 erwies sich als nicht nachvollziehbar.
Das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien stammte im Kern aus dem Jahr 1976 und wurde ungeachtet der eigenen Rechtgrundlage gleichsam als Teil (Annex) der Kulturförderung betrieben.
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung einer lebensbegleitenden Bildung (Integration, Demografie und andere) und die Entwicklung der Landesstrategie 2030 sollte das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien auf der Grundlage der vorhandenen Ansätze und der empfohlenen Maßnahmen (Richtlinien, Förderungskriterien, messbare Förderungsziele, Kennzahlen für förderfähige Leistungen und angestrebte Wirkungen, Evaluierungen) zweckmäßig weiterentwickelt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2022 im Wesentlichen zu, die zehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und äußerte, dass weiterhin nicht verbrauchte Förderungsmittel zurückzufordern und zurückzuzahlen sowie verdeckte Querfinanzierungen durch eine klare finanzielle und personelle Trennung unterschiedlicher Förderungsbereiche zu vermeiden wären.