02/2000 - NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds

Zusammenfassung

Der NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds (kurz Fonds genannt) gründet seine Rechtspersönlichkeit auf den Bestimmungen des Gesetzes über den NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds und über den NÖ Fremdenverkehrsförderungsfonds, LGBl. 7300-1.

Der Fonds wurde mit Landesgesetz per 1. Jänner 1985 errichtet und übernahm im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sämtliche Aktiva und Passiva der damals bestehenden Verwaltungseinheiten Betriebsinvestitionsfonds und Wirtschaftsförderungsfonds mit Ausnahme der auf den Bereich des Fremdenverkehrs entfallenden Aktiva und Passiva.

Der Gesetzgeber stattete den Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit aus und er ist somit ein öffentlicher Fonds, da seine Errichtung auf Gesetz beruht und er einen bestimmten Zweck der öffentlichen Verwaltung zu erfüllen hat (siehe Stolzlechner, Öffentliche Fonds, S.12 f.). Dieser Zweck ist im § 1 leg.cit. enthalten, demzufolge wurde der Fonds zur Durchführung aller Maßnahmen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, errichtet.

Im § 1 leg.cit. ist u.a. ausgeführt, dass der Fonds seinen Sitz in Wien hat. Mit der Schaffung der Landeshauptstadt St.Pölten und der Übersiedlung der mit der Fondsgeschäftsführung betrauten Abteilung wird dieser Gesetzesbestimmung nicht mehr entsprochen. Darüber hinaus werden im § 7 leg.cit. noch Abteilungsbezeichnungen verwendet, die nicht dem letzten Stand entsprechen.