Zusammenfassung
Die NÖ Landesregierung hat am Sitz des Amtes der NÖ Landesregierung zur Unterstützung der gesetzlichen Schulerhalter die Landesbildstelle organisatorisch als Einrichtung der Abteilung Schulen eingerichtet. Als Außenstellen der Landesbildstelle fungieren 21 Bezirksbildstellen. Das notwendige Personal der Landesbildstelle für Verwaltung, technischen Dienst, Filmverleih und Medienpflege stellt das Land bei. Das Personal der Bezirksbildstellen kommt aus dem Bereich der Landeslehrer.
Die Landesbildstelle sieht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht nur im rein administrativen Bereich, sondern auch im Bereich der Lehrmittelgestaltung, der Weiterbildung und des Urheberrechtes. Der technologische Fortschritt lässt die Aufgabe der Instandhaltung audiovisueller Lehrmittel in der eigenen Werkstätte langsam in den Hintergrund treten.
Im Zusammenhang mit der Zuerkennung von Aufwandsentschädigungen und Zulagen bestehen Kompetenzprobleme, die zu bereinigen sind.
Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Neustrukturierung des Bildungsangebotes. In administrativer Hinsicht ist künftig auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften des Landes NÖ Bedacht zu nehmen.
Es sollten Maßnahmen gesetzt werden, die ein zielorientiertes, kostengünstiges und den Vorschriften entsprechendes Verwaltungshandeln ermöglichen.
Der Landesrechnungshof empfiehlt, die dienstrechtliche Stellung des Leiters der Landesbildstelle neu zu überdenken, zumal das Zusammentreffen von Beamten- und Lehrerdienstrecht sowie daraus resultierende besoldungsrechtliche Angelegenheiten zu einer unklaren Kompetenzlage führen.
Ebenso sollte die Zuerkennung finanzieller Leistungen an Mitarbeiter im Bereich der Bezirksbildstellen neu definiert und auf eine entsprechende rechtliche Grundlage gestellt werden.
Im Bereich der bezugsrechtlichen Behandlung der seitens des Landes NÖ erbrachten finanziellen Leistungen wird eine Adaptierung der Verrechnungsmodalitäten erwartet.
Erst die rasante Entwicklung der Informationstechnologie der letzten Jahre definierte neue Rahmenbedingungen. Die Entwicklung des Internets, die stetig steigenden Übertragungskapazitäten und die sich dadurch ergebenden vermehrten Möglichkeiten des Informationstransfers könnten die Tätigkeiten und die organisatorische Struktur der Landesbildstelle und vor allem der Bezirksbildstellen grundsätzlich verändern.
Die eintretenden Veränderungen sollten seitens der zuständigen Abteilung aufmerksam verfolgt und zum Anlass genommen werden, die Notwendigkeit der Tätigkeit der Landesbildstelle im gegebenen Umfang immer wieder zu hinterfragen und die personellen Kapazitäten den neu entstehenden Organisationsstrukturen jeweils anzupassen.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes nachzukommen.