Zusammenfassung
Auf Grund der Landtagsbeschlüsse vom 18. Februar 1993 bzw. 20. Oktober 1994 wurde das Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Eggenburg mit 76 Pflegebetten in den Jahren 1994 bis 1997 mit Leasingfinanzierung errichtet. Die Gesamtbaukosten betrugen € 7.361.493,64 und es konnte gegenüber der Budgetvorgabe eine Einsparung von € 1.286.573,36 erzielt werden. Der Neubau wurde auf dem Krankenhausareal der Stadtgemeinde Eggenburg errichtet und aus dem zur gleichen Zeit stattfindenden Krankenhausumbau und den damit verbundenen Kooperationen sollten sich diverse Synergieeffekte ergeben. Mittlerweile steht fest, dass der Krankenhausstandort verlegt wird. Der Landesrechnungshof hat empfohlen, die sich aus der Verlegung für das Pflegeheim ergebenden Auswirkungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Im Bereich des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bestand ein erheblicher Personalmangel. Die vorgegebenen Ziele der Altenbetreuung konnten nur durch Inanspruchnahme von privaten Pooldiensten erreicht werden. Zur zusätzlichen Entlastung des Pflegepersonals wurde empfohlen, auch an Sonntagen Reinigungspersonal zum Dienst einzuteilen. Angeregt wurde auch, vermehrte Anstrengungen zu unternehmen, um den Dienstposten im Bereich der Physio- bzw. Ergotherapie durch eine ausgebildete Therapeutin zu besetzen.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe brachte der Landesrechnungshof in Erinnerung, dass ärztliche Anordnungen nur dann durchzuführen sind, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erteilt werden.
Das negative Jahresergebnis 2002 von € 107.481,10 musste mangels heimeigener Rücklagen ausschließlich aus der heimübergreifenden Haushaltsausgleichsrücklage abgedeckt werden. Die Gründe für den Abgang sind im Wesentlichen strukturell bedingt. Hier wurden vom Landesrechnungshof größtmögliche Anstrengungen gefordert, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Weiters ist in Hinkunft einer realistischen Veranschlagung mehr Beachtung zu schenken.
Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime machte der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen.
Eine geringfügige Beanstandung war zum Gebarungsvollzug anzubringen. Hier wurde die notwendige Korrekturbuchung eingefordert.
Hinsichtlich der vom Heim erbrachten Leistungen für eine eigene Homepage wurde die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime aufgefordert, ihre koordinativen Aufgaben wahrzunehmen und für eine einheitliche Vorgangsweise in diesem Bereich zu sorgen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.