Zusammenfassung
Auf dem Gebiet der Qualitätssicherung bestand in den Landeskrankenanstalten ein uneinheitlicher Organisationsstand. Mit der NÖ KAG-Novelle 2002 wurde in Ausführung des KAKuG die Bestimmung beschlossen, dass in jeder bettenführenden Krankenanstalt vom Rechtsträger eine Kommission für Qualitätssicherung einzusetzen ist.
Die Umsetzung erfolgte durch die Geschäftsstelle Landeskrankenanstalten. Durch die formelle Bestellung der Mitglieder der Qualitätssicherungskommissionen mit 1. Jänner 2004 und In-Kraft-Treten der Geschäftsordnungen mit 1. November 2004 wurden die diesbezüglichen Aktivitäten abgeschlossen.
Unter Einbindung der Klinikleitungen und Qualitätsmanager wurde entschieden, ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem zu implementieren.
Die Prüfung hat gezeigt, dass vereinzelt Qualitätssicherung nicht als Führungsaufgabe gesehen wird, sondern mehr oder weniger isoliert von engagierten Mitarbeitern betrieben wird.
Der Landesrechnungshof hat dazu festgehalten, dass es primär Aufgabe der Anstaltsleitung der einzelnen Häuser ist, durch entsprechende Maßnahmen die Durchführung umfassender Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen.
Dem Rechtsträger kommt die Aufgabe zu, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Durch seine Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hat er sicherzustellen, dass überregionale Belange gewahrt werden. In diesem Zusammenhang erscheint die Vernetzung mit der sanitären Aufsicht zweckmäßig.
Bei der Untersuchung der umgesetzten Qualitätssicherungsprojekte wurde festgestellt, dass der medizinisch-ärztliche Bereich unterrepräsentiert ist. Es wurde empfohlen, die einzelnen Bereiche der Krankenanstalten entsprechend ihrer Bedeutung für den Leistungsprozess einzubinden. Die besondere Stellung des medizinisch-ärztlichen Bereiches muss auch bei der Qualitätssicherung ihren Niederschlag finden.
Der Landesrechnungshof erwartet, dass in Hinkunft die nunmehr zuständige Landesklinikenholding die ihr zukommende Koordinierungs- und Steuerungsfunktion hinsichtlich der Qualitätssicherung auch für die neu übernommenen Krankenhäuser wahrnimmt.
Die NÖ Landesregierung hat im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen umzusetzen.