02/2007 - IT-Ausstattung in NÖ Landesberufsschulen, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht 16/2003 - IT-Ausstattung in NÖ Landesberufsschulen, eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie alle Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass den Empfehlungen, die der NÖ Landesrechnungshof in seinem seinerzeitigen Bericht gegeben hat, im überwiegenden Ausmaß entsprochen bzw. mit der Umsetzung begonnen wurde.

Der Gewerbliche Berufsschulrat hat die entsprechenden Ergebnispunkte aus dem Bericht 16/2003, IT-Ausstattung in NÖ Landesberufsschulen, im Überprüfungszeitraum in die bestehende Vorschrift „Schulverwaltung für die lehrgangsmäßigen Landesberufsschulen in Niederösterreich“ eingearbeitet und für verbindlich erklärt. Diese Vorschrift wurde in der Normerlassdatenbank veröffentlicht.

Für Anschaffungen im IT-Bereich sind Finanzierungsformen mit kürzeren Laufzeiten zu wählen. Es ist sicherzustellen, dass es nicht bereits vor der Ausfinanzierung zu Ersatzbeschaffungen kommt.

Die ersten Installationen des IT-Modellnetzes und die zentrale Beschaffung neuer IT-Geräte über den Gewerblichen Berufsschulrat lassen bereits Vereinheitlichungen erkennen.

Für den Bereich Inventarisierung konnte im Zuge der Überprüfung festgestellt werden, dass die Anlage der einzelnen Räumlichkeiten im Programm ARS Remedy für die eindeutige Zuordnung sowie die Übernahme aller inventarpflichtigen IT-Gegenstände im überwiegenden Ausmaß abgeschlossen ist. Es wurde auch bereits mit der Erfassung der Inventargegenstände begonnen. Hier zeigt sich der Vorteil einer zentralen Beschaffung, da die Geräte bereits im Programm ARS Remedy erfasst und mit Inventarnummern versehen an die jeweilige Landesberufsschule ausgeliefert werden. Weiters wird nunmehr sämtliches IT-Fremdinventar aufgenommen.

Im Zuge der Installation des IT-Modellnetzes wurden bei jenen Schulen, welche zwei Internet-Service-Provider hatten, noch nicht alle auf einen zusammengeführt. Dies ist so rasch als möglich umzusetzen.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.