02/2010 - Fuhrpark in den NÖ Landeskliniken

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat den Fuhrpark in den NÖ Landeskliniken geprüft. Die Prüfung umfasste Umfang, Organisation, Einsatzplanung und Kontrolle, Erfassung der Kosten, Treibstoffe, Versicherungen, Reparatur und Service sowie Beschaffung und Ausscheiden von Fahrzeugen.

Der Fuhrpark aller NÖ Landeskliniken stellt mit insgesamt 82 Fahrzeugen einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet daher, dass die Verwaltung der Kraftfahrzeuge von der Beschaffung über die Wartung und den Betrieb entsprechend den Grundsätzen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit optimiert wird. Weiters wird auch angeregt, in der NÖ Landeskliniken-Holding ein zentrales Fuhrparkmanagement einzurichten.

Die Datenerhebung erfolgte über einen vom NÖ Landesrechnungshof entworfenen Fragebogen und anschließende stichprobenartige Überprüfungen in den NÖ Landeskliniken.

Zum Umfang des Fuhrparks wird festgestellt, dass zwischen den Angaben im Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan, einer Beilage zum Voranschlag des Landes NÖ, und dem tatsächlichen Bestand an Spezial-Kraftfahrzeugen Differenzen bestehen, die zu klären und zu berichtigen sind. Ebenso sind aufgrund der Übernahme der NÖ Landeskliniken in die Rechtsträgerschaft des Landes NÖ und der damit verbundenen Eigentumsübertragung die Fahrzeugdokumente entsprechend zu aktualisieren.

Hinsichtlich Organisation, Einsatzplanung und Kontrolle sowie zur Regelung der Durchführung von allfällig genehmigten Privatfahrten wird auf die Einhaltung der Dienstanweisung „Richtlinien für die Benützung der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich“ verwiesen, die allen betroffenen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen ist. Außerdem wird aufgrund der in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Kosten für ausbezahltes amtliches Kilometergeld empfohlen, bei Dienstfahrten vermehrt Dienstkraftwagen einzusetzen.

Im Zusammenhang mit den Versicherungen für die Kraftfahrzeuge in den NÖ Landeskliniken wird eine der Dienstanweisung „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung, Richtlinien“ entsprechende Vorgangsweise erwartet.

Bei der Beschaffung der Fahrzeuge wird gefordert, dass zentral Standards für die Auswahl der Typen und die Ausstattung festzulegen sind und der Ankauf im Wege der Bundesbeschaffung GmbH zu erfolgen hat.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.