02/2012 - Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 5/2009 „NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof" durch.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle hatten die Abteilung Jugendwohlfahrt GS6 und die Abteilung Krankenanstalten und Landesheime GS7 bereits sieben von acht und damit rund 90 Prozent der Empfehlungen aus diesem Bericht umgesetzt.

Mit der jährlichen Aufsicht über die Landesjugendheime und der Schaffung von vier Krisenzentren wurde die Qualität der Jugendwohlfahrt erhöht. Die Stellenbeschreibungen sowie die Vereinfachung der SAP-Anwendung „Materialwirtschaft und Küche" für Kleinküchen brachten organisatorische Verbesserungen.

Die genauere Kalkulation der Betreuungssätze verbesserte das Betriebsergebnis 2010 des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof um rund 50.000 Euro. Der Verkauf eines Dienstkraftwagens ersparte weitere Kosten.

Das vom Landesrechnungshof empfohlene wissenschaftlich fundierte, landesweite Konzept für den Bereich der Jugendwohlfahrt mit einer entsprechenden Bedarfsplanung wurde jedoch nicht erstellt. Damit fehlte weiterhin eine wesentliche Grundlage für die Planung und Steuerung der Jugendwohlfahrt und für die Umsetzung des rund 59 Millionen Euro umfassenden Um- und Ausbauprogramms 2008 bis 2015 für die Landesjugendheime in Niederösterreich.

Die Nachkontrolle betraf auch vier Empfehlungen aus dem Bericht 10/2007 „NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Matzen", die im Hinblick auf geplante Änderungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 des Bundes nicht umgesetzt worden waren. Der Landesrechnungshof empfahl nicht mehr länger auf die Änderung des Bundesgesetzes zu warten. Wie von ihm angeregt sollte

  • die erforderliche Personalausstattung für Einrichtungen der vollen Erziehung in der NÖ Heimverordnung klargestellt,
  • die Vorschrift „Volle Erziehung, Heim", hinsichtlich der Angebote der vollen Erziehung ergänzt,
  • die teilstationäre Betreuung als Maßnahme der vollen Erziehung mit der entsprechenden Kostenbeteiligung durchgeführt und
  • der Begriff „auf Dauer wirtschaftlicher" aus dem NÖ Jugendwohlfahrtgesetz definiert werden.

Die NÖ Landesregierung teilte Ende November 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass auf Basis des Kommunalgipfelbeschlusses vom 18. Oktober 2011 nunmehr die wichtigen Grundlagen vorliegen um gezielt an den notwendigen Konzepten zu arbeiten. Unter anderem wird das Ausbauprogramm der NÖ Landesjugendheime 2008 bis 2015 in den nächsten Wochen einer Adaptierung unterzogen werden. Insgesamt sollen im Bereich der NÖ Landesjugendheime und der Heime privater Rechtsträger rund 100 Heimplätze reduziert werden. Damit sollen eine nachhaltige Entlastung des stationären Jugendheimbudgets erwirkt und gleichzeitig Budgetmittel für den kostengünstigeren ambulanten Bereich freigemacht werden.