02/2018 - Siedlungswasserwirtschaft in NÖ

Zusammenfassung

Das Land NÖ förderte ergänzend zum Bund die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung durch den dazu eingerichteten NÖ Wasserwirtschaftsfonds.

Im Zeitraum von 2014 bis 2016 erkannte der NÖ Wasserwirtschaftsfonds insgesamt 61,18 Millionen Euro an Förderungen für die kollaudierten Vorhaben zu, davon entfielen 18,59 Millionen Euro auf Darlehen und 42,59 Millionen Euro auf nicht zurück zu zahlende Beiträge zu den förderbaren Investitionskosten.

Schon damit konnten Investitionen von 376,46 Millionen Euro mitfinanziert werden, die eine Wertschöpfung in annähernd gleicher Höhe (Multiplikator 0,76) sowie Beschäftigung von rund 3.760 Vollzeitäquivalenten bewirkten. Die Bundesförderung der kollaudierten Vorhaben betrug im selben Zeitraum 109,14 Millionen Euro.

Förderungsziele

Die Förderungen verfolgten das Ziel, sowohl in ländlichen als auch in städtischen Regionen für die gesamte Bevölkerung eine qualitativ hochwertige Wasserversorgung und eine umweltgerechte Abwasserentsorgung zu zumutbaren Gebühren sicherzustellen.

Die Infrastruktur der NÖ Siedlungswasserwirtschaft wurde überwiegend von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, öffentlichen Unternehmen) errichtet und betrieben. Die Evaluierungen zeigten eine erfolgreiche Umsetzung der Förderungsziele. Daher verlagerte sich der Investitions- und Förderungsbedarf zunehmend von der Errichtung neuer Anlagen auf die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur sowie auf deren Anpassung an den Stand der Technik. Die Anzahl der zugesicherten Förderungsansuchen sank von 783 im Jahr 2014 um 245 auf 538 im Jahr 2016, was auf vermehrte Förderungen von
Einzelanlagen im Jahr 2014 zurückzuführen war. Zugleich nahm das Ausmaß der Förderungen ab.

Die Förderungsrichtlinien 2016 reagierten darauf mit veränderten Förderungssätzen und einer Verschärfung der betriebswirtschaftlichen Anforderungen. Ohne eine Förderung hätten Investitionen insbesondere bei kleinen Gemeinden unzumutbare Gebührenerhöhungen nach sich gezogen.

Die dynamische Finanzvorschau des NÖ Wasserwirtschaftsfonds, die über das Jahr 2060 hinausging, war zweckmäßig.

Im Sinn des Subsidiaritätsprinzips sollte dabei die Möglichkeit einer vollständigen Verländerung der Förderungsverwaltung verfolgt werden. Damit könnten die zweigleisige Förderungsvergabe vereinfacht und der Zeitraum bis zur Zusicherung verkürzt werden, ohne den einheitlichen Rechts- und Finanzrahmen aufzugeben.

Organisation

Die Organe des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (Vorsitzender, Kuratorium, Geschäftsführung) stützten sich auf die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft WA4, bei der die Verwaltung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds und die Abwicklung der Förderungen angesiedelt waren. Die Abteilung war zweckmäßig organisiert und unterstützte die Förderungswerber bei der Planung und Ausführung von förderungsfähigen Projekten in fachlichen, finanziellen, technischen und administrativen Belangen.

Die dabei getroffenen Feststellungen und Vereinbarungen zwischen den Vertretern des Förderungsgebers und der Förderungsnehmer erforderten Maßnahmen, um Interessenkollisionen und Befangenheiten in allen Phasen der Förderungsabwicklung (Planungs-, Vergabe-, Bau-, Endabrechnungs- und Kollaudierungsphase) auszuschließen. Dazu zählten die personelle Trennung von unvereinbaren Funktionen, die kollegialen Beratungen und Entscheidungen (Baubeirat, Expertengremium, Kuratorium) und die Prüfungen durch die Förderungsstelle des Bundes. Das betraf auch die Überprüfung der Einhaltung des Vergaberechts seitens der Förderungsnehmer. Die Vergaben waren bei allen überprüften Förderungsfällen nachvollziehbar dokumentiert.

NÖ Wasserwirtschaftsfonds

Der NÖ Wasserwirtschaftsfonds erreichte im Jahr 2016 eine Bilanzsumme von 134,81 Millionen Euro. Das entsprach einer Steigerung um 12,50 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2014 (Bilanzsumme 122,31 Millionen Euro). Die Aktiva umfassten vor allem Forderungen aus gewährten Darlehen von 134,00 Millionen Euro im Jahr 2016. Die Förderungsrichtlinien 2016 sahen nur Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen vor. Die Passiva umfassten das dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährte Investitionsdarlehen des Landes NÖ von 65,19 Millionen Euro und Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut von 50,00 Millionen Euro.

Damit wies der NÖ Wasserwirtschaftsfonds im Jahr 2016 eine buchmäßige Überschuldung von über 14,31 Millionen Euro auf. Im Jahr 2015 hatte diese noch 23,35 Millionen Euro und davor 28,66 Millionen Euro betragen. Die eigenen Finanzmittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds reichten jedoch zur Bedeckung der bestehenden
und künftigen Verbindlichkeiten nicht aus. Daher war der NÖ Wasserwirtschaftsfonds auf die Mittelzufuhr aus dem Landeshaushalt angewiesen. Diese bewegte sich in den Jahren 2014 bis 2016 zwischen 18,60 Mil­lionen Euro und 21,60 Millionen Euro jährlich und wäre nur zur Hälfte aus den Bedarfszuweisungen für Gemeinden zu entnehmen gewesen.

Weitere Hinweise betrafen die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften, die Verzinsung des dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährten Investitionsdarlehens des Landes NÖ sowie die Rotation der seit dem Jahr 2002 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2018 im Wesentlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu.