03/1998 - NÖ landwirtschaftl. Förderungsfonds

Zusammenfassung

Mit Landtagsbeschluß vom 24. Jänner 1991 wurde das NÖ landwirtschaftliche Siedlungsgesetz 1972, LGBl.6645, mit Wirksamkeit 1. Mai 1991 geändert. Der Name des Fonds lautet seither „NÖ landwirtschaftlicher Förderungsfonds“ (bis 30. April 1991 „NÖ landwirtschaftlicher Siedlungsfonds“).

Die Umstrukturierung des Fonds wurde aufgrund der Prüfergebnisse des Finanzkontrollausschusses anläßlich der Prüfung des NÖ landwirtschaftlichen Siedlungsfonds im Jahre 1990 (siehe WB I/90) vorgenommen.

Der Fonds hat seinen Sitz am Sitz der Landesregierung.

Der Fonds ist kein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 Körperschaftsteuergesetz 1988 und des § 2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz 1972. Dies wurde vom Finanzamt für Körperschaften mit Schreiben vom 23. Juni 1989 bestätigt.