Zusammenfassung
Ab Mitte der 80er Jahre kam es durch verschiedene Faktoren (z.B. Landeshauptstadt St. Pölten, “Ostöffnung“) zu einer stetigen Zunahme des Verkehrs in NÖ bzw. zu einer Veränderung der Verkehrsströme innerhalb des Bundeslandes.
Um eine verkehrspolitische Entscheidungshilfe für die zu lösenden Verkehrsprobleme zur Hand zu haben, in der neben der Darstellung des Ist–Zustandes konkrete Maßnahmen mit Prioritäten aufgezeigt werden, wurde von der durch die NÖ Landesregierung im Frühjahr 1990 eingesetzten Projektgruppe für Gesamtverkehrsangelegenheiten ein Landesverkehrskonzept erstellt. Das NÖ Landesverkehrskonzept wurde von der NÖ Landesregierung am 11. Juli 1991 beschlossen.
In diesem wurde u.a. vorgeschlagen, dass zum Zwecke der Privatisierung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Verkehr und zur Regionalisierung der Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung NÖ Verkehrsgesellschaften mbH einzurichten wären, als deren Gesellschafter Verkehrsunternehmen vorgesehen wurden.
Die NÖ Landesregierung nahm in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 1992 die von der beauftragten Firma „Alfred Bach Betriebsberatung – Verkehrsplanung“ erstellte Feinstudie „Schnellverkehrslinien nach St. Pölten, Endbericht September 1992“ und die vorgelegten Empfehlungen der begleitenden Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis.
Die Arbeitsgruppe gab insbesondere folgende Empfehlungen ab: „Die Vorbereitung und der Betrieb der Schnellbuslinien sowie die Ausschreibung, die Vergabe, die Abrechnung und die Überprüfung der Korrektheit und Zuverlässigkeit des Betriebes bedarf einer eigens dafür zuständigen Stelle. Es wird empfohlen, aus Personalgründen damit eine Betreibergesellschaft auf privatrechtlicher Basis zu betrauen. Diese Betreibergesellschaft sollte zu 100 % oder zumindest mehrheitlich im Eigentum des Landes NÖ stehen und Rechtsträger für die Konzessionsrechte sein. Alle laufenden Aufgaben sollen – so wie im Rahmen der regionalen Verkehrsverbünde in NÖ bereits praktiziert – vergeben werden.“
Die von der NÖ Landesregierung zustimmend zur Kenntnis genommene Empfehlung, dass die Betreibergesellschaft zu 100 % oder zumindest mehrheitlich im Eigentum des Landes NÖ stehen sollte, wich somit von der im NÖ Landesverkehrskonzept 1991 festgeschriebenen Zielsetzung der „Privatisierung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Verkehr“ ab.
In dem am 7. Oktober 1997 von der NÖ Landesregierung beschlossenen NÖ Landesverkehrskonzept 1997 wurde bezüglich der im Konzept 1991 aufgestellten Forderung nach Einrichtung einer eigenen Gesellschaft zur operativen Umsetzung von geplanten Maßnahmen im öffentlichen Verkehr festgestellt, dass dieser durch Gründung der NÖ Verkehrsorganisationsgesellschaft mbH, in der Folge kurz NÖVOG genannt, nachgekommen wurde.