03/2002 - Langenlois NÖ Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule

Zusammenfassung

Die Schule in Langenlois ist eine landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule, die entsprechend den Bestimmungen des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes und der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung organisiert ist.

Die Fachschule für Gartenbau in Langenlois hat als einzige landwirtschaftliche Fachschule in NÖ nicht mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen. Die Berufsschule hat ebenfalls keine Probleme mit der Auslastung.

Die mit dem Rechnungsjahr 2001 vollzogene Trennung der Verrechnung zwischen schulgesetzlich notwendigen Erfordernissen und über schulgesetzliche Erfordernisse hinausgehende Leistungen (Drittmittel) führte nicht zu der angestrebten realistischen Budgetierung. Im Hinblick auf sinnvolle wirtschaftliche Vorgaben für die Schulleitung wird erwartet, dass in den künftigen Finanzjahren die Einnahmen und Ausgaben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen veranschlagt werden.

Die im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz nicht vorgesehene Einhebung von Kautionen ist einzustellen und das entsprechende Girokonto aufzulösen.

Positiv ist zu bemerken, dass die Zentralisierung der liquiden Geldmittel für den Bereich der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen umgesetzt wurde, wobei ungerechtfertigte Belastungen der Schulkonten durch Zinsen bzw. Spesen noch abzuklären sind.

Es wird erneut darauf hingewiesen, dass Pachtverträge grundsätzlich in schriftlicher Form abzuschließen sind.

Für die den Schulen angeschlossenen Lehr- und Versuchsbetriebe sollte ein einheitliches Kostenrechnungs- und Kennzahlensystem als wirtschaftliches Steuerungselement aufgebaut werden. Außerdem sind neuerlich Überlegungen hinsichtlich der Größe dieser Betriebe anzustellen.

Ausschreibungen im Lebensmittelbereich wurden von der Schule Langenlois trotz entsprechender Vorgaben durch die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung nicht vorgenommen. Generell wird hinsichtlich des Beschaffungswesens eine Analyse des Einkaufsvolumens der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen empfohlen.

Bemerkungen wurden noch zu den Bereichen Dienstpostenplan, Telefon und Versicherungen gemacht.

Die NÖ Landesregierung hat beim Großteil der Ergebnisse zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Im Hinblick auf den für das Land NÖ geltenden Grundsatz der Nichtversicherung konnte die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zur bestehenden Insassenunfall Versicherung eines Dienstkraftwagens nicht zur Kenntnis genommen werden.