03/2003 - Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren, Warn- und Alarmsystem, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die durchgeführte Nachkontrolle betraf die Ergebnisse der im Jahr 1994 erfolgten Überprüfung der “Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren“ und des „Warn- und Alarmsystems“. Dabei wurde die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im rechtlichen und im organisatorischen Bereich sowie deren finanzielle Auswirkungen überprüft.

Ab 1. Jänner 1996 bildet das Katastrophenfondsgesetz 1996 die rechtliche Grundlage des Katastrophenfonds, dessen Mittel aus Anteilen am Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer resultieren. Ein festgelegter Teil der Fondsmittel dient zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren. Die Mittel werden den Ländern nach der Volkszahl zur Verfügung gestellt.

Durchführungsbestimmungen regeln die Administration. Die Anschaffung der Einsatzgeräte ist zum überwiegenden Teil dem NÖ Landesfeuerwehrverband vertraglich übertragen.

Bei der Veranschlagung und Realisierung der Fondseinnahmen wurden systembedingte Administrationsmängel festgestellt. Die Abwicklung in den Bereichen Anschaffung und Abrechnung ist sowohl im Bereich der Landesverwaltung als auch im Verantwortungsbereich des NÖ Landesfeuerwehrverbandes als ordnungsgemäß zu bezeichnen. Auf Grund der positiven Erfahrungen empfiehlt der Landesrechnungshof eine Ausweitung des bestehenden Vertrages mit dem NÖ Landesfeuerwehrverband.

Im Sinne der Optimierung von Verwaltungsabläufen und der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes empfiehlt der Landesrechnungshof dem Land NÖ, gemeinsam mit den anderen Bundesländern an den Bund heranzutreten, um die Durchführungsbestimmungen des Katastrophenfonds neu zu gestalten.

Das Warn- und Alarmsystems dient der raschen Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Hilfsdienste in Katastrophen- und Zivilschutzfällen sowie in Feuer- und Gefahrenfällen. Auf Grund einer mit dem Bund abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG werden seit dem Jahr 1987 Katastrophenfondsmittel für den Aufbau des Systems zur Verfügung gestellt. Die in der Vereinbarung festgelegte erste Ausbaustufe ist nunmehr zur Gänze fertig gestellt. Bei dem im Oktober 2002 bundesweit durchgeführten Zivilschutz–Probealarm lag das Land NÖ mit 97,16 % problemlos funktionierender Sirenen über dem bei 94,69 % liegenden Bundesdurchschnitt. Um das Funktionieren des Warn- und Alarmsystems auch bei Ausfall des Stromnetzes sicherzustellen, empfiehlt der Landesrechnungshof auch alternative Alarmierungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Hinsichtlich des Warn- und Alarmsystems ist die Finanzierung eindeutig geregelt. Die rechtlichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Land NÖ, Gemeinden und Feuerwehren sind derzeit nicht festgelegt. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln.

Ebenso fertig gestellt ist das gleichzeitig im Rahmen des Zivilschutz–Warn- und Alarmsystems errichtete Alarmierungssystem der Feuerwehren. Der Ausbau der NÖ Landeswarnzentrale sowie der Bereichsalarm- bzw. Bezirksalarmzentralen ist ebenfalls als abgeschlossen zu bezeichnen.

De Gemeinden haben die nötigen Einrichtungen bereitzustellen, um eine möglichst rasche Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten. Die möglichst rasche Alarmierung der Feuerwehren ist nur durch eine permanente personelle Besetzung sicherzustellen, die mit hohen Personalkosten verbunden ist. Gemäß der NÖ Alarmierungsverordnung können sich die Gemeinden einer überörtlichen Zentrale mit dauernder personeller Besetzung bedienen. Auf Grund der Alarmierungshäufigkeit und der gegebenen technischen Voraussetzungen wäre die gesamte Feuerwehrerstalarmierung sogar alleine von der NÖ Landeswarnzentrale als „Bereichsalarmzentrale NÖ“ durchführbar. Der Landesrechnungshof empfiehlt, alle Beteiligten von den Vorteilen der Einrichtung von Bereichsalarmzentralen zu überzeugen.

Im Rahmen des geplanten Neubaues der NÖ Landeswarnzentrale sollte eine örtliche Konzentration der Hilfsorganisationen sowie deren Erreichbarkeit unter einer Notfallnummer angestrebt und eine entsprechende räumliche Vorsorge in die Planungen aufgenommen werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den getroffenen Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.