03/2004 - Wilhelmsburg, NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheim

Zusammenfassung

Im Rahmen des im Jahre 1994 abgeänderten Ausbau- und Investitionsprogramms für NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime aus dem Jahre 1992 wurde das Heim in Wilhelmsburg errichtet und 1998 in Betrieb genommen. Die konstant hohe Auslastung, die ab dem zweiten Betriebsjahr gegeben war, bestätigt die richtige Standortwahl.

Der Neubau wurde im Jahr 2001 einer bautechnischen Prüfung durch den LRH unterzogen. Dabei wurde u.a. bemängelt, dass Nutzervorgaben in der Planungsphase missachtet bzw. deren Umsetzung mangelhaft kontrolliert wurde. Die Umsetzung der von der NÖ Landesregierung zugesagten Mängelbehebung wurde geprüft und gefordert, die zu treffenden Maßnahmen möglichst rasch abzuschließen.

Hinsichtlich des Raum- und Funktionsprogramms waren Verbesserungsvorschläge anzubringen.

Im Bereich des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bestand ein erheblicher Personalmangel, der durch den Einsatz von Pflegehilfskräften und Seniorenbetreuerinnen erfolgreich überbrückt werden konnte. In den Jahren 2002 und 2003 war der Einsatz von Pooldiensten nicht erforderlich. Trotzdem ist die Nachbesetzung der fehlenden Fachkräfte als vordringliches Ziel zu betrachten.

Durch die umsichtige Betriebsführung und Optimierung der vorhandenen Personalressourcen ist es gelungen, im Jahr 2002 einen Überschuss zu erwirtschaften, der zur Abgangsdeckung anderer Heime über die allgemeine Haushaltsausgleichsrücklage verwendet wurde.

Zur finanziellen Gesamtsituation aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime machte der Landesrechnungshof darauf aufmerksam, dass bei Fortsetzung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung ab dem Rechnungsjahr 2004 der heimübergreifende Haushaltsausgleich in der derzeitigen Form nicht mehr gesichert ist. Es sind daher entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Finanzierung der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime auch in Zukunft sicherzustellen.

Die Monatsmiete für das Friseurzimmer ist hinsichtlich der Höhe dem Niveau anderer, vergleichbarer Landesheime anzupassen.

Für das in Eigenregie geführte Heimcafe sind verstärkte Bestrebungen anzustellen, um eine kostendeckende Betriebsführung zu erreichen. Die Trinkgelder aus dem Buffetbetrieb sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu gestionieren.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.