03/2005 - Dienstkraftwagen bei den Bezirkshauptmannschaften

Zusammenfassung

Im Jahre 2003 wurden bei den 21 Bezirkshauptmannschaften Niederösterreichs rund 3,3 Mio km im Außendienst zurückgelegt; hievon entfielen rund 1,18 Mio km auf Fahrten mit landeseigenen Dienstkraftwagen, der Rest von rund 2,12 Mio km auf Fahrten mit Privat-PKW.
Im oben genannten Jahr verfügten die Bezirkshauptmannschaften über 38 Dienstkraftwagen, die mit wenigen Ausnahmen von hauptberuflichen Fahrern gelenkt wurden.

Aus dem im Rechnungsabschluss 2003 dargestellten Sachaufwand und dem Personalaufwand der bei den Bezirkshauptmannschaften als Fahrer beschäftigten Bediensteten wurde ein Gesamtaufwand pro Dienstkraftwagenkilometer von € 1,71 ermittelt.

Ein Kostenvergleich der einzelnen Arten der Dienstreisekosten ergibt Kilometerkosten von:

€ 0,27 bei Selbstlenken eines vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten PKW, € 0,356 bei Durchführung einer Dienstreise mit Privat-PKW und € 1,71 bei Durchführung der Fahrt mit Dienst-PKW samt Fahrer.

Die derzeit erlassmäßig festgelegte Art der Beschaffung der Fahrzeuge und der technischen Betreuung ist nicht optimal.

Um Dienstreisen in Zukunft kostengünstiger bewältigen zu können, wird die Erarbeitung eines Konzeptes für das gesamte Dienstkraftwagenwesen des Landes (Betrieb und Beschaffung) als zweckmäßig erachtet. Besonderes Augenmerk wäre der Möglichkeit des Selbstfahrens der Bediensteten mit landeseigenen Dienstkraftwagen zu schenken. Gleichzeitig wäre auch auf die bestmögliche Nutzung bereits vorhandener Ressourcen des Landes (Garagen, Stellplätze, Tankstellen und Werkstätten der Straßenverwaltung) Bedacht zu nehmen.

Im Rahmen eines solchen zu erarbeitenden Konzeptes ist die Möglichkeit, bei einzelnen Bezirkshauptmannschaften auch mehr Dienstkraftwagen als bisher zu stationieren, durchaus einzukalkulieren, jedoch müsste nach Ansicht des NÖ Landesrechnungshofes mit einem hauptamtlichen Fahrer pro Bezirkshauptmannschaft das Auslangen zu finden sein.

Die Zuständigkeit für den Dienstkraftwagenbetrieb bei den Bezirkshauptmannschaften sollte zwischen den Abteilungen Landesamtsdirektion und Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten eindeutig abgeklärt werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.