03/2006 - Landeskliniken Kennzahlen

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat in den NÖ Landeskliniken sowie im Waldviertelklinikum eine Querschnittsprüfung durchgeführt. Betroffen waren jene NÖ Krankenhäuser, deren Rechtsträger mit Stichtag 1. Jänner 2005 das Land NÖ war (mit Ausnahme des Landesklinikums St. Pölten).

Ziel der Prüfung war es, anhand von ausgewählten Kennzahlen einen ersten Überblick über die neu übernommenen Krankenhäuser insbesondere auch im Vergleich mit den bisherigen Landeskrankenhäusern zu erhalten. Anhand der Kennzahlen erfolgten einerseits ein innerbetrieblicher Periodenvergleich und andererseits ein Betriebsvergleich zwischen den Landeskliniken. Dabei wurde festgestellt, dass der Austausch der Daten zwischen den betroffenen Abteilungen des Landes NÖ, der NÖ Landeskliniken-Holding und den einzelnen Landeskliniken nicht befriedigend funktioniert. Der Landesrechnungshof hat daher die Schaffung einer Datenplattform gefordert und abermals auf die Notwendigkeit eines einheitlichen und vergleichbaren Datenmaterials hingewiesen. Die seitens der NÖ Landeskliniken-Holding bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens auf Basis des Rechnungslegungsgesetzes werden begrüßt.

Bei der Untersuchung der Entwicklung der Aufwände und Erträge ist aufgefallen, dass der Deckungsgrad – von einzelnen Kliniken abgesehen – zurückgegangen ist. Alle Landeskliniken - bis auf eine - schlossen das Jahr 2004 negativ ab. Hauptursache ist eine aufgehende Schere zwischen den Aufwänden und Erträgen. Um dieser Entwicklung wirksam gegensteuern zu können, soll daher künftig versucht werden, durch geeignete Strukturmaßnahmen im Rahmen von Kooperationen bzw. Zusammenlegungen die Leistungsspektren sinnvoll abzustimmen.

Bei den Personalkennzahlen konnte festgestellt werden, dass alle vom Land neu übernommenen Krankenanstalten (einschließlich Baden) höhere Personalaufwendungen pro korrigiertem Beschäftigten aufweisen als die „alten“ Landeskrankenanstalten. Die Personalkosten stellen ca. 2/3 des Gesamtaufwandes der Kliniken dar; sie sollten daher auch besonders beobachtet werden. Vorerst wäre mittelfristig danach zu streben, die hohen Personalaufwendungen der neu übernommenen Kliniken an das landesübliche Niveau heranzuführen.

Die Bandbreite der Krankenstände pro Beschäftigtem liegt zwischen 9,3 und 18,8 Tagen, wobei bei einer genaueren Analyse dieser Daten eine Überprüfung der Altersstruktur der Bediensteten bzw. der Datenerfassung zugrunde gelegt werden müsste. Die Durchschnittsdauer der Krankenstände unselbständig Erwerbstätiger betrug im Jahr 2004 österreichweit 12,2 Tage.

Bei den bezahlten Mehrdienstleistungen ist festzustellen, dass diese großteils auf den ärztlichen Bereich zurückzuführen sind. In manchen Kliniken ist auch eine Steigerung zu erkennen, die aufgrund der Vereinbarungen im Übergabevertrag, wie Auszahlung von Urlaubsansprüchen bzw. Zeitausgleichen, entstanden ist.

Die Entwicklung der nicht verbrauchten Resturlaube und Zeitausgleiche je korrigiertem Beschäftigten, deren Bandbreite in den NÖ Landeskliniken derzeit zwischen 95,5 und 165,9 Stunden liegt, ist im Hinblick auf die geplante Einführung der Bilanzierung nach dem Rechnungslegungsgesetz zu beobachten. Danach müssen diese bewertet und dafür Rückstellungen gebildet werden.

Bei der Entwicklung der medizinischen Kosten wurden die Bereiche „Medizinische Fremdleistungen“ und „Pharmazeutische Spezialitäten“ jeweils im Verhältnis zu den Belagstagen bzw. den Patienten betrachtet. In der Kennzahl „Pharmazeutische Spezialitäten je Patient“ wurden neben den stationären auch die ambulanten Patienten mit einem Faktor von 0,1 einbezogen. Im Falle von Kostensteigerungen in diesen Bereichen wurden vom LRH Gegensteuerungsmaßnahmen in Form von hausinternen interdisziplinären Arbeitsgruppen bzw. verstärkten Kooperationen im Rahmen der NÖ Landeskliniken-Holding vorgeschlagen.

Im Zuge der Erhebungen der Daten für die Kennzahlen im nichtmedizinischen Bereich wurde festgestellt, dass die Ausschreibungen für die Vergabe von Leistungen an Fremdfirmen – insbesondere der Wäsche- und Gebäudereinigung – teilweise jahrelang unterblieben sind. Es wurde daher gefordert, diese Leistungen nach den geltenden Vergabevorschriften mindestens alle fünf Jahre neu auszuschreiben. Für die Kliniken mit Eigenreinigung bzw. –wäscherei empfiehlt der Landesrechnungshof, insbesondere im Falle von Umstrukturierungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen beim möglichen Übergang auf eine Fremdvergabe bzw. einer Mischform aus den beiden Betriebsformen anzustellen.

Im Küchenbereich wurden die „Lebensmittelkosten pro Tagesmenü“ und die „Tagesverpflegungen je Küchenbedienstetem“ als Kennzahlen ermittelt. Dabei wurde einigen Kliniken eine Optimierung des Einkaufs empfohlen. Bei einer geringen Produktivitätskennzahl der Küche sollte die personelle Besetzung der Produktion angepasst werden.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.