03/2008 - Amtsdruckerei und Buchbinderei

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die „Amtsdruckerei und Buchbinderei“ geprüft. Die Amtsdruckerei und die Buchbinderei werden beim Amt der NÖ Landesregierung als „betriebsähnliche Einrichtung“ geführt und sind der Abteilung Gebäudeverwaltung zugeordnet.

Im organisatorischen Bereich wird für die Amtsdruckerei und die Buchbinderei empfohlen, die Organisationsgrundlagen zu überarbeiten, das periodische Mitarbeitergespräch konsequent anzuwenden und die beiden Organisationseinheiten unter einer einheitlichen Leitung zusammen zu führen.

Zu den Räumlichkeiten wird gefordert, im Sinne der geltenden Brandschutzordnung unzulässige Lagerungen und Installationen zu entfernen. Weiters sollen die bei einer Überprüfung des Bedienstetenschutzes aufgezeigten Mängel sowohl im Zusammenhang mit den Räumen und dem Inventar als auch in Hinblick auf das Personal (vor allem betreffend die Lärmsituation) überprüft bzw. beseitigt werden.

Die der Amtsdruckerei und Buchbinderei übertragenen Aufgaben werden bei einer hohen Auslastung rasch und qualitativ hochwertig mit in der Regel moderner Technik erfüllt. Dies sollte von möglichst vielen Dienststellen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten genutzt und gleichzeitig aber die Amtsdruckerei von eventuell nicht mehr zeitgemäßen Aufgaben entlastet werden.

Für den Finanzbereich wird gefordert, die Budgetgrundsätze und die Vorgaben der Voranschläge des Landes NÖ verstärkt zu beachten, Bedarfs- und Investitionsplanungen anzustellen sowie eine durchgängige Kostenverrechnung anzustreben. Weiters ist das Rechnungswesen so zu gestalten, dass klare Grundlagen für weiterführende Kalkulationen gegeben sind, und ein aussagekräftiges Controllingsystem ist aufzubauen.

Hervorzuheben ist, dass es bei der Amtsdruckerei und Buchbinderei trotz höherer Anforderungen und vermehrter Aufgaben gelungen ist, den Personalstand um etwa ein Viertel zu senken.

In Teilbereichen der Amtsdruckerei wird kritisiert, dass Beschaffungsvorgänge nicht zur Gänze entsprechend den einschlägigen Vergabevorschriften abgewickelt wurden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den meisten Empfehlungen zugesagt, diese umzusetzen. Zu jenen Empfehlungen, bei denen die NÖ Landesregierung keine vollständige Umsetzung zusagte, gab der NÖ Landesrechnungshof eine ergänzende Stellungnahme ab.