Der NÖ Landesrechnungshof und das Kontrollamt der Stadt Wien haben die Organisation der Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH (im Folgenden mit „Gesellschaft" bezeichnet) überprüft und einen gemeinsamen Bericht erstellt. Die Gesellschaft verwaltet seit 1. Jänner 2007 den 105.645 Hektar großen Biosphärenpark Wienerwald, der zu 91% in NÖ liegt. Sie erhielt dafür jährlich zunächst € 600.000,00 (2007, 2008) und seit 2009 jährlich € 800.000,00 direkt von den Ländern NÖ und Wien. Darüber hinaus finanzierten die beiden Länder der Gesellschaft Sachleistungen, wie zB IT-Infrastrukturleistungen oder das Büro in einem Forsthaus der Stadt Wien. Aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen bezog die Gesellschaft bis 2009 außerdem € 95.000,00.
Die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung des Biosphärenpark Wienerwald sind in einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG geregelt. Die Geschäftsführung und die sieben Mitarbeiter haben zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks geeignete Strategien erarbeitet und in zum überwiegenden Teil geförderten Projekten umgesetzt, um den Biosphärenpark den Kriterien der UNESCO und den landesspezifischen Bestimmungen entsprechend weiterzuentwickeln. Ende 2009 betrug die Gesamtsumme der Projekte € 952.129,72. Dafür waren insgesamt € 569.342,65 an Förderungen, großteils aus EU-Programmen zugesichert.
Die Organisation und die Verrechnung zwischen der Gesellschaft und den Ländern über den Verein NÖ – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, begünstigten formale Mängel und erschwerten die vollständige und korrekte Veranschlagung und Verrechnung im NÖ Landeshaushalt. Die Verletzung von Formvorschriften betraf die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG, das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Voranschlags- und Rechnungslegungsvorschriften.
Die Tätigkeit der Gesellschaft wurde 2008 von einem externen Unternehmen evaluiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Weitere Verbesserungspotentiale stellten der NÖ Landesrechnungshof und das Kontrollamt der Stadt Wien im Rechnungswesen und in der Organisation fest. Diese betrafen insbesondere die zeitnahe und periodengerechte Verbuchung der Geschäftsvorgänge, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Finanzplanung.
Im Hinblick auf die Kostenwahrheit sind alle für den Geschäftsbetrieb eingesetzten Mittel nachvollziehbar darzustellen. Bei den Vergaben von Leistungen hat die Gesellschaft die Schwellenwerte sowie die vergaberechtlichen Verfahren und Vorschriften zu beachten und Vergleichsangebote auch bei Direktvergaben einzuholen.
Für alle von der Gesellschaft abgewickelten Projekte (wie zB Wiesen und Weiden im Biosphärenpark 2008/09, Weinbaulandschaften Wien – Vorstudie, Weinprämierung, Biosphärenparkfest) sind Kosten-Nutzen-Analysen, eine projektbezogene Kostenrechnung und eine nachvollziehbare Dokumentation der Projekt- und Fördervereinbarungen mit Partnern einzurichten. Außerdem hat die Gesellschaft die Einrichtung des internen Kontrollsystems für Kapitalgesellschaften zu forcieren.
Die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb des Biosphärenpark Wienerwald sollte, wie in der Vereinbarung vorgesehen, überprüft und einvernehmlich geändert werden.
Entschädigungen und Managementvertrag
Das Land NÖ leistet jährlich Entschädigungen von rund € 1,20 Mio, für den von der UNESCO geforderten Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung in den Kernzonen des Biosphärenpark Wienerwald. Die Waldeigentümer erhalten vertraglich vereinbarte Entschädigungen zwischen € 200,00 und € 300,00 je Hektar. Die Kernzonenflächen liegen zu rund 94% (5.111 Hektar) in NÖ, davon sind 168 Hektar als Naturwaldreservate nach der Resolution der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa 1993 (Vertragsnaturschutz) und rund 4.850 Hektar als Naturschutzgebiet nach dem NÖ Naturschutzgesetz gewidmet. Das Land NÖ hat für weitere Entschädigungen in einer Größenordnung von jährlich € 75.000,00 vorzusorgen, sollte der von 1997 bis 1999 auf 20 Jahre befristete Vertragsnaturschutz für die Naturwaldreservate nicht verlängert werden.
Mit der Österreichischen Bundesforste AG als größter Waldbesitzer im Biosphärenpark besteht neben der Entschädigungsvereinbarung ein Managementvertrag, wonach die Österreichische Bundesforste AG bei Planungen, Monitoring sowie Forschungen mitwirkt und bestimmte Aufgaben im Naturraummanagement zB bei Besucherbetreuung oder Wegsicherung durchführt. Dafür erhält die Österreichische Bundesforste AG (im Folgenden mit „ÖBf" bezeichnet) ein jährliches Entgelt, im Jahr 2009 betrug dies € 371.772,10 (inkl. USt).
Im Managementvertrag ist auch geregelt, dass die Erlöse aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen für Zwecke des Biosphärenparks zu verwenden sind, wobei das Verrechnungskonto bei der Österreichische Bundesforste AG geführt wurde. Diese Erlöse stellen zusätzliche Finanzmittel dar, und sind daher in der Gebarung des Landes NÖ entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung vollständig darzustellen.
Die NÖ Landesregierung, die Magistratsabteilung 49 und die Gesellschaft sagten in ihren Stellungnahmen vom Dezember 2010 zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom November 2010 im Wesentlichen zu, die 45 Empfehlungen umzusetzen.