Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 11/2013 „Planung, Finanzierung und Betrieb von Betreuungsstationen und Betreuungszentren in NÖ Landespflegeheimen" ergab, dass von 13 Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz (bzw. großteils), fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden.
Die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 hatte den Empfehlungen damit bereits zu rund 65 Prozent entsprochen. Zwei Empfehlungen konnte die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 nicht umsetzen, weil die erforderlichen Grundlagen nicht in ihrem Einflussbereich lagen. Demnach erreichte die Abteilung einen Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent.
Durch die Umsetzung der Empfehlungen konnte die Dauer des Aufnahmeverfahrens in Betreuungsstationen verkürzt und die Vorbereitung der Bewohner auf die Entlassung nach Hause verbessert werden. Die ausgeglichenen Betriebsergebnisse der NÖ Landespflegeheime ermöglichten es, die Personalressourcen der Betreuungsstationen und Betreuungszentren zu erhöhen. Weiters konnten den Mitarbeitern zusätzliche Weiterbildungen in psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege und in Gerontopsychiatrie angeboten werden. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten gingen teilweise zurück.
Um das psychosoziale Betreuungszentrum in Tulln zu entlasten, waren die Umwidmung einer Abteilung des Landespflegeheims in Tulln in eine Betreuungsstation und ab 2016 die Einbindung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner geplant.
Das Konzept „Psychosoziale Betreuung in NÖ Landespflegeheimen" wurde nicht überarbeitet, weil der Evaluierungsbericht des Psychiatrieplans in der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission nicht beschlossen wurde und eine neue Richtlinie für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aus budgetären Gründen nicht angewandt werden konnte. Daher erfolgte auch keine neuerliche Festlegung der allgemeinmedizinischen und psychiatrischen Versorgung in den Betreuungsstationen und Betreuungszentren der NÖ Landespflegeheime.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2016 die Umsetzung der teilweise noch offenen Empfehlungen zu.