03/2019 - Umgang mit Beschwerden am Beispiel des Abwasserverbands Oberes Schwarzatal

Zusammenfassung

Anfang2018 erhielten der Landesrechnungshof und die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen den Hinweis, dass ein Bediensteter des Abwasserverbands Oberes Schwarzatal eine Elektrofirma betreibe und der Verband sämtliche Elektroarbeiten dieser Firma zukommen lasse, die am Standort ein Lager für Elektrogeräte betreibe. Der Landesrechnungshof nahm diese Beschwerde aus dem Verband zum Anlass, den Umgang der Aufsichtsbehörde mit Beschwerden zu überprüfen.

Gebarungsumfang

Der Abwasserverband Oberes Schwarzatal beschäftigte acht Mitarbeiter. In den Jahren 2014 bis 2017 wies er Einnahmen und Ausgaben von durchschnittlich 2,5 Millionen Euro aus. Der rückläufige Schuldenstand betrug Ende 2017 rund 4,8 Millionen Euro und die Rücklagen rund 713.000,00 Euro. Verbandszweck war die Beseitigung und die Reinigung von Abwässern sowie die Reinhaltung von Gewässern. Dazu betrieb der Verband Kanalisationsanlagen und die Kläranlage Stuppach.

Fehlende Objektivierung

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen leitete die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt WA1) weiter, die dazu eine Stellungnahme der Betriebsführung einholte. Diese teilte mit, dass der Bedienstete Angebote für den Verband im normalen Rahmen unter Einhaltung aller Regeln gestellt habe und die Aufträge aufgrund von üblichen Auswahl- und Bieterverfahren auch an andere Firmen vergeben worden seien. Die Zwischenlagerung im Ausmaß von einer Lieferwagenmenge beruhe auf einer schriftlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2010. Dem Verband sei daraus kein Nachteil entstanden.

Die Aufsichtsbehörde nahm die Mitteilung zur Kenntnis, ohne Nachweise (Vergleichsangebote, Auftragsvolumen, Richtlinien, Vereinbarungen, Entgelt für die Nutzung der Verbandsräumlichkeiten) zu verlangen oder sich an Ort und Stelle zu informieren. Daher fehlten objektive und vollständige Grundlagen für allenfalls erforderliche Maßnahmen.

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. Februar 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.