Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 1/2018 „System der NÖ Wohnungsförderung“ (Vorbericht) ergab, dass von den neun Empfehlungen aus diesem Bericht fünf ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Damit entsprachen die NÖ Landesregierung und die Abteilung Wohnungsförderung F2 den Empfehlungen zu rund 78 Prozent.
Sie konnten organisatorische und strategische Verbesserungen erreichen sowie 3,5 Vollzeitäquivalente abbauen. Minderausgaben bei der Wohnungsförderung ermöglichten höhere Unterstützungen in Ortskernen oder Regionen mit Abwanderung sowie für nachhaltiges, junges, leistbares oder begleitetes Wohnen.
Haftungsmodell und Niedrigzinsen senken den Förderungsbedarf
Im Jahr 2019 betrug die Wohnungsförderung 373 Millionen Euro. Davon entfielen 334 Millionen Euro auf die Errichtung und die Sanierung von 8.748 Wohneinheiten, 35 Millionen Euro auf Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse im Rahmen von Subjektförderungen und vier Millionen Euro auf sonstige Ausgaben (Wohnassistenz, Wohnbauforschung, Öffentlichkeitsarbeit, Studien). Die Ausgaben lagen damit um 65 Millionen Euro oder 15 Prozent unter denen des Jahres 2016.
Die Anzahl der errichteten und sanierten Eigenheime ging um 22 Prozent auf 2.956 Einheiten zurück. Die geförderten Sanierungen im Wohnbau verzeichneten einen Rückgang um 27 Prozent auf 1.988 Wohneinheiten im Jahr 2019.
Unterdessen stiegen die bewilligten Haftungen im Wohnbau auf 423 Millionen Euro, wobei im Jahr 2019 mit 3.804 Wohneinheiten insgesamt um 172 Einheiten mehr gefördert wurden als im Jahr 2016. In dieser Entwicklung spiegelten sich das NÖ Haftungsmodell (Kapitalmarktdarlehen mit Haftung und Annuitätenzuschüsse des Landes), niedrige Kapitalmarktzinsen sowie fehlende Mehrheiten für Sanierungen bei Wohnungseigentumsgemeinschaften wider.
Leistbares Wohnen und lebenswerte Regionen für alle Landsleute
Das NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 zielte darauf ab, die Errichtung, die Sanierung und den Erwerb von Wohnraum, Gesundheitseinrichtungen und Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge in Niederösterreich zu fördern. Maßgabe waren die verfügbaren Mittel, der Wohnungsbedarf sowie regionale, wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und soziale Gegebenheiten und Prognosen.
„Die blau-gelbe Wohnbaustrategie. Regional. Nachhaltig. Fair.“ und die Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 (Beschluss der NÖ Landesregierung vom 24. September 2019) enthielten – noch ausbaufähige – Leistungs- und Wirkungsziele (Ergebnis 1).
Die NÖ Wohnungsförderung trug zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen „Transformation unserer Welt: Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ bei. Dieser Beitrag sollte in den strategischen Grundlagen und Berichten sichtbar gemacht werden.
Finanzierung und Verrechnung
Die Finanzierung erfolgte vor allem aus allgemeinen Deckungsmitteln, aus Rückflüssen der Förderungsdarlehen (Tilgungen, Zinsen) und Zahlungen der beiden auslaufenden Wohnbaufonds des Bundes. Die allgemeinen Deckungsmittel enthielten den Wohnbauförderungsbeitrag, der im Jahr 2019 rund 178 Millionen Euro oder 48 Prozent zur Finanzierung beitrug.
Die Verrechnung und die laufende Verbuchung der Ausgaben für Förderungsdarlehen (Zuschüsse) erfolgten nunmehr auf den richtigen Voranschlagsstellen (Ergebnis 2).
Wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen erfolgten keine vorzeitigen Rückzahlaktionen und begünstigten Tilgungen (Ergebnis 3).
Abwicklung des NÖ Wohnbauförderungsfonds
Die Bilanzsumme 2019 des NÖ Wohnbauförderungsfonds sank weiter auf 115 Millionen Euro. Daher stand die Abwicklung des Fonds an. Der NÖ Landtag führte ab dem Rechnungsabschluss 2019 eine Berichtspflicht für den Fonds ein. Die Rotation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war ab dem Rechnungsabschluss 2020 geplant (Ergebnis 4).
Die Abteilung Wohnungsförderung F2 stellte Überlegungen zu den Mitnahmeeffekten von einkommensunabhängigen Förderungen an, die vor allem dem Klimaschutz und der Sicherheit dienten. Die zugesagte Evaluierung erfolgte jedoch nicht (Ergebnis 5).
Personal- und Organisationsentwicklung
Die Abteilung Wohnungsförderung F2 schuf mit dem Dezentralisierungskonzept, der Nachbesetzungsanalyse, dem Mitarbeitergespräch und der Verstärkung des internen Kontrollwesens weitere Grundlagen für das Organisations- und Personalentwicklungskonzept (Ergebnis 6).
Mit 102 Bediensteten (96 Vollzeitäquivalenten) verfügte die Abteilung um neun Bedienstete und 3,5 Vollzeitäquivalente weniger als im Jahr 2016. Das entsprach jährlichen Minderausgaben von rund 250.000 Euro an durchschnittlichen Personalausgaben.
Außerdem baute die Abteilung ihr Kennzahlensystem weiter aus (Ergebnis 7) und erweiterte die elektronische Antragstellung (Ergebnis 8).
Ein Gesamtkonzept für die Öffentlichkeitsarbeit lag noch nicht vor (Ergebnis 9).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.