Zusammenfassung
Der Landesrechnungshof geht Mitteilungen aus der Bevölkerung im Rahmen seiner Zuständigkeiten grundsätzlich nach. Mitteilungen zur Gebarung von Freiwilligen Feuerwehren führten zu folgenden Wahrnehmungen:
Ankauf eines Wechselladefahrzeugs durch das Bezirksfeuerwehrkommando Gänserndorf
Der Bezirksfeuerwehrkommandant Gänserndorf nahm privat einen Kredit über 375.000,00 Euro auf und stellte den Betrag dem Bezirksfeuerwehrkommando zur Ersatzbeschaffung für ein nicht mehr einsatzfähiges Wechselladefahrzeug zur Verfügung.
Für den Ankauf lagen die erforderliche Genehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandos und eine Zusage für eine Landesförderung von 100.000,00 Euro vor. Die Aufnahme und die Übertragung der Kreditforderung erfolgten ohne die erforderliche Zustimmung des Landesfeuerwehrrats. Dieser stellte das Bezirksfeuerwehrkommando daher unter eine laufende Dienstaufsicht.
Die Stationierung erfolgte bei der Freiwilligen Feuerwehr Engelhartstetten, welche auch die laufenden Kosten zu tragen hatte.
Eine kommissionelle Untersuchung des NÖ Landesfeuerwehrverbands hatte ergeben, dass die Mittel widmungsgemäß verwendet wurden und das Wechselladefahrzeug die Einsatzfähigkeit, Geländegängigkeit und Wattiefe auch für Hochwasserschutzeinsätze aufwies. Anders als in der anonymen Mitteilung vermutet, waren weder die „via donau – Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH“ noch der Wasserverband „Hochwasserschutz Donau Marchfeld“ an der Finanzierung beteiligt gewesen.
Anschaffung wie Förderung des Fahrzeugs erfolgten mit Beschluss des Vergabeausschusses, jedoch ohne dokumentierte Preisvergleiche, ohne Beschluss der NÖ Landesregierung sowie außerhalb der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung beziehungsweise abweichend vom Stationierungsplan der Marktgemeinde Engelhartstetten.
Die Finanzierung über einen Privatkredit des Bezirksfeuerwehrkommandanten und Geschäftsführers des Wasserverbands war wegen der Verflechtung privater, ehrenamtlicher und beruflicher Interessen nicht zweckmäßig und zeigte einen Bedarf an Kollisionsregeln und Schwächen im Beschaffungswesen des NÖ Landesfeuerwehrverbands.
Schiffsführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf
Vier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf erwarben auf eigene Kosten das sogenannte „Schiffsführerpatent 10 M“. Die Kurse organisierte die Freiwillige Feuerwehr Hainburg. Die Prüfung musste vor der NÖ Schifffahrtsbehörde abgelegt werden. Ausbildende und Teilnehmende erhielten dafür keine Aufwandsentschädigung.
Dieser Bootsführerschein berechtigte zur selbständigen Führung von Motorbooten mit einer Länge von bis zu zehn Metern und bildete eine Grundlage für den Feuerwehrschiffsführer, einer Zusatzausbildung für den Wasserdienst. Dieser Dienst leistete Hilfseinsätze auf der Donau und anderen Binnengewässern sowie Katastrophenhilfe (Hochwasser). Daran wirkten auch Freiwillige Feuerwehren ohne direkten Zugang zu Gewässern mit, um gemeinsam die Einsatzfähigkeit der Wehren sicherzustellen.
Daher waren die Organisation der Ausbildung sowie der Erwerb der Schiffsführerpatente für das freiwillige Feuerwehrwesen wirtschaftlich und zweckmäßig.
Projekt „Neubau Feuerwehrhaus und Mehrzwecksaal Sittendorf“
Im Jahr 2018 plante die Gemeinde Wienerwald einen Neubau für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Sittendorf an einem anderen Standort, um den räumlichen, fachlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Planungen erfolgten nach der Baurichtlinie für Feuerwehrhäuser des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands und sahen zudem Flächen für den Bauhof sowie für Veranstaltungen der Gemeinde vor.
In den Jahren 2020 bis 2022 erfolgten Umplanungen, vor allem um die Baukosten von rund drei Millionen Euro zu senken. Dabei wurden auch die Flächen für Veranstaltungen reduziert. Wegen der Preissteigerungen blieben die Baukosten jedoch annähernd gleich. Für das reduzierte Bauprojekt lag noch kein Gemeinderatsbeschluss vor (Stand Mitte November 2022). Die Planungen waren nachvollziehbar, die Dokumentation und Kommunikation der Projektentwicklung jedoch noch verbesserbar.
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Landesfeuerwehrverband sagten in ihren Stellungnahmen vom 22. März 2023 und vom 3. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.