04/1999 - Gaming, NÖ Landw. Fachschule

Zusammenfassung

Die NÖ Landw. Fachschule Gaming (im Folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1, die mit 1. September 1997 in Kraft getreten ist.

Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit.b der zitierten Verordnung wird die Schule in Gaming als schulpflichtersetzende Fachschule mit dem Modul 1 in der Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft (Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft)“ geführt.

Weiters wird als Modul 2 der Schulversuch „Ländliche Hauswirtschaft samt Sozial- und Altenhilfe im ländlichen Raum an der Landwirtschaftlichen Fachschule Gaming“ in der Form einer weiterführenden Fachschule in der Dauer von 4 Semestern geführt.