04/2001 - NÖ Schul- und Kindergartenfonds

Zusammenfassung

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Gemeinden und Gemeindeverbände bei Schul- und Kindergartenbauten (Neu- und Umbauten) durch die Gewährung von Förderungsmitteln zu unterstützen.

Der Fonds finanziert sich aus eigenen Mitteln wie z.B. Darlehensaufnahmen und Darlehensrückflüssen aus gegebenen Fondsdarlehen. Darüber hinaus erhält der Fonds Landesbeiträge und finanzielle Mittel aus Bedarfszuweisungen.

Der Jahresabschluss 1999 wurde als „Istdarstellung“ zwar korrekt erstellt, wird aber nicht den Ansprüchen gerecht, die an einen aussagekräftigen Jahresabschluss zu stellen sind, da er insbesondere kein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Fonds vermittelt.

Der Fonds verfügt auf Grund künftiger Zahlungsverpflichtungen nur über einen geringen finanziellen Spielraum und hätte im Jahresabschluss 1999 ein negatives Nettostammvermögen von S 620.059.350,00 ausweisen müssen.

Der LRH weist darauf hin, dass beim Fonds ein Konsolidierungsbedarf gegeben ist.

Im Sinne der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolution vom 7. Juni 1990 wurde die Fondsgeschäftsführung aufgefordert, Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse des Fonds in Hinkunft von beeideten Wirtschaftsprüfern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Hinsichtlich der Voranschlagserstellung wurde der Fonds darauf hingewiesen, die Grundsätze der VRV zu beachten.

Das Gesetz über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurde in mehreren Fällen nicht beachtet. Darüber hinaus wurde empfohlen, das Gesetz in einigen Punkten aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit zu ergänzen bzw. abzuändern.
Bei der Geldbewirtschaftung wurden Einsparungspotentiale erkannt und empfohlen, diese auch zu realisieren.

Bei der Vergabe finanzieller Dienstleistungen wurde die ausnahmslose Beachtung des NÖ Vergabegesetzes eingefordert.
Die Aufgabenstellung der Gruppe Hochbau im Zusammenhang mit der Förderungstätigkeit des Fonds ist hinsichtlich Rahmenbedingungen und Kostentragung klar zu definieren.

Die stichprobenweise Prüfung der Förderungsabwicklung ergab, dass richtlinienkonform vorgegangen wurde. Betreffend die Anerkennung von Zusatzkosten bei Umbaumaßnahmen wurde eine Überarbeitung der Förderungsrichtlinien empfohlen.

Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme grundsätzlich zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen. Dennoch konnten nicht alle Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis genommen werden, da die Beantwortung nicht oder nur teilweise auf die entsprechenden Kritikpunkte eingegangen ist.