04/2004 - NÖ Viertelsfestivals

Zusammenfassung

Das Land NÖ hat nach dem Kulturförderungsgesetz 1996 neben der Förderung kultureller Prozesse in der Landeshauptstadt auch kulturelle Prozesse in den Regionen des Landes zu fördern. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wurde ab dem Jahr 1998 von Vertretern des Landes NÖ gemeinsam mit Kulturschaffenden und Kulturinitiativen in den Regionen auf breiter Basis dran gearbeitet, die Idee von „Viertelsfestivals“ in den vier NÖ Landesvierteln zu verwirklichen.

Ab dem Jahr 2001 fand bzw. findet jährlich, nach einer festgelegten Reihenfolge, jeweils ein Viertelsfestival in einem Landesviertel statt. Im Rahmen der Festivals wird sowohl bodenständige, traditionelle Kunst und Kultur als auch zeitgenössische, innovative Kunst und Kultur präsentiert. Oberster Grundsatz der Viertelsfestivals ist, dass sie von der jeweiligen Region selbständig organisiert und durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wurde in jedem Landesviertel von ansässigen Kulturschaffenden und mit der dortigen Kulturszene verbundenen Personen ein Verein gegründet. Der Verein ist selbständiger Festivalorganisator und tritt gegenüber dem Land NÖ als Förderungswerber auf. Dem Land NÖ kommt bei den Viertelsfestivals ausschließlich die Funktion des Förderungsgebers zu. Die widmungsgemäße Verwendung der vom Land NÖ an die Vereine zur Verfügung gestellten Förderungsmittel ist von den Vereinen nachzuweisen.

Die einzige Ausnahme zur dargestellten Vorgangsweise der Förderungsmittelverrechnung stellt die Bezahlung von Aufwandsentschädigungen bzw. Reisegebühren an Mitglieder der Festivalvereine im Rahmen der Festivalvorbereitung dar. Dabei wird jeweils ein Teilbetrag von der gewährten Förderung einbehalten und die Auszahlung erfolgt erst nach Antragstellung direkt vom Land NÖ einzeln an die betreffenden Personen. Die Abteilung Kultur und Wissenschaft wurde aufgefordert, den damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand zu minimieren, wobei eine Übertragung der Abwicklung dieser Auszahlungen an die betreffenden Vereine angeregt wurde.

Im Jahr 2001 wurde das Waldviertelfestival positiv abgewickelt und die vom Land NÖ gewährten Förderungsmittel ordnungsgemäß abgerechnet. Bei der Administration der Förderung für den Waldviertelfestivalverein wurden einige Formalbestimmungen nicht beachtet und deren Einhaltung in Zukunft gefordert.

Durch das Zusammentreffen mehrerer negativer Aspekte, wie wetterbedingte niedrige Besucherzahlen sowie Defizite im organisatorischen Bereich des Festivalvereins, konnte das im Jahr 2002 stattgefundene Mostviertelfestival an das Festivalergebnis des Waldviertels im Vorjahr nicht anschließen. Zu hohe Einnahmenerwartungen und massive Fehleinschätzungen der Ausgabendimensionen führten vorerst zu einem negativen Finanzergebnis des Festivals, das erst durch zusätzliche Subventionsmittel des Landes NÖ ausgeglichen werden konnte.
Das Industrieviertelfestival war zum Prüfungszeitpunkt im Jahr 2003 in der Endphase. Aufgrund der bereits vorliegenden Zwischenberichte und Teilabrechnungen kann ein positiver Erfolg sowohl im kulturellen wie auch im finanziellen Bereich erwartet werden. Das Weinviertelfestival findet im Jahr 2004 statt. Die Fördervereinbarung des Landes NÖ mit dem veranstaltenden Verein wurde im November 2003 abgeschlossen.

Durch die Erfahrungen der ersten Festivaljahre und die während der Prüfung gewonnenen Eindrücke wird seitens des LRH sowohl eine Präzisierung der Zielsetzungen der NÖ Viertelsfestivals als auch eine Überarbeitung und Änderung der Organisations- und Abwicklungsstruktur der Festivals als notwendig und erforderlich angesehen. Die bei der Neuorganisation der Viertelsfestivals aus Sicht des LRH sinnvoll erscheinenden Änderungen wurden als Empfehlungen dargestellt.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und die Anregungen und Empfehlungen aufzunehmen und umzusetzen.