04/2007 - NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime, Personalbedarfsplanung in den Pflege- und Betreuungsberufen

Zusammenfassung

Das Land NÖ betreibt gegenwärtig 48 Landes-Pensionisten- und Pflegeheime (53 % aller stationären Pflegebetten in NÖ). Die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime entwickelten sich in den letzten Jahren von klassischen Wohnheimen zu Pflegeheimen mit hoher Pflege- und Betreuungsintensität. Dieser Umstand erforderte eine Anpassung der Maßnahmen zur Personalbedarfsplanung. In Form eines Projektes wurde unter Beteiligung aller Anspruchsgruppen ein neues Personalbedarfsberechnungsmodell für die NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime erarbeitet.

Das neue niederösterreichische Modell zur Berechnung der erforderlichen Personalressourcen nimmt im Bundesländervergleich für den Bereich der Pflege und Betreuung eine innovative Sonderstellung ein. Durch seinen leistungsorientierten Ansatz und durch die Tatsache, dass die Quote der erforderlichen Berufsgruppen bereits auf der Ebene der einzelnen Pflegezuschlagstufen normiert wird, erweist sich das Modell als zweckmäßig und wirtschaftlich. Die ersten Umsetzungsschritte zeigen positive Auswirkungen auf die in den Heimen seit Jahren bestehenden Unterbesetzungen beim Pflegepersonal. In Anbetracht der Unternehmensgröße aller NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime wird jedoch die laufende Überprüfung der Effektivität und Effizienz personalwirtschaftlichen Handelns anhand eines übergeordneten operativen Personal-Controllings vermisst.

Aus der Sicht des NÖ Landesrechnungshofes ist der generelle Lösungsansatz, das vorhandene Personal im Bereich des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege von berufsfremden Tätigkeiten zu entlasten, sehr zu begrüßen. Diese ökonomisch sinnvolle Maßnahme wird durch die flächendeckende Etablierung von Abteilungshelfern auf den Pflegestationen ermöglicht. Die Gesamtergebnisse des Projektes, aber auch deren einheitliche Umsetzung in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen müssen in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft und auch entsprechend adaptiert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Landesrechnungshof unter anderem die Implementierung eines umfassenden Qualitätsmanagementkonzeptes.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen des neuen Personalberechnungsmodells ist darauf hinzuweisen, dass bereits in den letzten Jahren erhebliche Betriebsabgänge im Bereich der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime zu verzeichnen waren. Bei einer Gesamtumsetzung des neuen Personalberechnungsmodells muss im Hinblick auf das bestehende angespannte Finanzierungssystem im Bereich der Pflege und Betreuung mit zusätzlichen, nicht unerheblichen Mehrbelastungen für das Budget des Landes NÖ gerechnet werden. Die von den Entscheidungsträgern im Bereich der NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheime in Aussicht gestellte Tarifreform ist aus vorstehenden Gründen nach Ansicht des NÖ Landesrechnungshofes zügig in Angriff zu nehmen.

Im Zuge der Prüfung musste vom NÖ Landesrechnungshof festgestellt werden, dass innerhalb der zuständigen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung keine einheitliche Datenbasis bezüglich der stationären Pflege in NÖ vorhanden war. Aufgrund der Aktualität der Pflegethematik sowie zur Information des Landtages und der Bevölkerung von NÖ, aber auch für zukünftige Planungsmaßnahmen in diesem Bereich empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof daher die jährliche Veröffentlichung eines umfassenden, abteilungsübergreifenden Sozialberichtes.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.