04/2009 - Brückenbau, Großbrücken-Planung

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Planung von Großbrücken bei der NÖ Straßenverwaltung geprüft. Schwerpunktmäßig wurden im Rahmen einer Querschnittsprüfung die Planungsaufträge vom 1. Februar 2006 bis zum Oktober 2008 erfasst, analysiert und beurteilt. Anhand einiger Einzelobjekte und Umfahrungsvorhaben wurde die Vorgangsweise bei den Planungsvergaben detailliert geprüft. Weiters wurden die Organisation der Brückenbetreuung und -verwaltung betrachtet, die Budgetierung dargestellt sowie einige Empfehlungen zur Projektabwicklung, zur internen Kontrolle und zum elektronischen Ablagesystem abgegeben.

Die Aufgabentrennung in Großbrücken und Kleinbrücken, die sich aus der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ergibt, wird kritisch beurteilt. Die Einschränkung der Aufgaben der Abteilung Brückenbau auf Großbrücken ist auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu evaluieren. Gegebenenfalls sollte der Abteilung Brückenbau der Aufgabenbereich Brückenbau uneingeschränkt zugewiesen und gleichzeitig eine Aktualisierung ihrer Aufgaben vorgenommen werden.

Die derzeit gehandhabte Dezentralisierung einzelner Brückenaufgaben an die NÖ Straßenbauabteilungen ist ebenfalls zu evaluieren und sind anschließend die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Form einer Vorschrift klar und zweckmäßig zu regeln. Auch auf die noch immer ausständige Festlegung der strategischen und operativen Aufgaben der NÖ Straßenbauabteilungen, insbesondere die Definition der Schnittstellen zu den zentralen Abteilungen der Gruppe Straße, wird hingewiesen.

Aufgrund der bis zu 30%igen Überschreitung der Voranschlagsansätze für die Straßen- und Brückenplanung wird künftig eine realistische Veranschlagung gefordert.

Bei der NÖ Straßenverwaltung bestehen spezifische Vergabe- bzw. Bestellregelungen in unterschiedlichen Dokumenten. Zweckmäßigerweise sollten diese Regelungen neu strukturiert und in einer eigenen Vorschrift zusammengefasst werden.

Bei der Abteilung Brückenbau werden fallweise Ingenieurkonsulenten-Planungen von einem weiteren Ingenieurkonsulent („Prüfingenieur“) überprüft. Die diesbezüglichen Entscheidungsgrundlagen und Vorgehensweisen sind intern festzulegen.

Das Projekt „Neubau der Brücke über die Thaya bei Unterthürnau“ wurde kurz vor Vergabe der Bauarbeiten gestoppt, sodass ein verlorener Planungsaufwand entstand. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, Investitionsentscheidungen künftig rechtzeitig und transparent anhand konkreter Kriterien zu treffen.

Bei den Bauvorhaben über € 3,6 Mio wurde von der projektverantwortlichen Abteilung verabsäumt, die vorgesehene Genehmigung des NÖ Landtages einzuholen. Die NÖ Straßenverwaltung wird aufgefordert, in Hinkunft die entsprechende Dienstanweisung einzuhalten.

Die Bauaufträge für die Bodenaufschlüsse werden hauptsächlich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben, was aufgrund der geringen Auftragswerte zulässig ist. Ein Wettbewerb ist hier im Wesentlichen gegeben.

Die Vergabepraxis für Dienstleistungsaufträge widerspricht in wesentlichen Punkten den Vergabegrundsätzen und -bestimmungen. Der Abteilung Brückenbau wird dringend empfohlen, ihr Vergaberegime für Dienstleistungen, insbesondere für technische Beratung und Planung, umfassend neu zu regeln. Regelungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der geschätzten Auftragswerte, der Wahl der Vergabeverfahren, der Unternehmerauswahl bei den Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, der Preisangemessenheitsprüfung sowie einer zweckmäßigen Vergabedokumentation.

Zeitgemäße Projektmanagementstrukturen sowie ein internes Kontrollsystem wurden vermisst. Der Abteilung Brückenbau wird deshalb empfohlen, mittelfristig eine Projektmanagementrichtlinie für die Durchführung von Brückenplanungen und Bauabwicklungen bis zur Instandhaltung zu erarbeiten und verbindlich anzuwenden sowie ein effizientes und transparentes Internes Kontrollsystem einzurichten.

Bei der Ablage von Unterlagen ist eine projektbezogene Systematik nicht ausreichend erkennbar, was jedoch nicht nur die Abteilung Brückenbau betrifft. Daher wird der Gruppe Straße empfohlen, ein projektorientiertes, zweckmäßig strukturiertes und übersichtliches Dokumentationssystem zu erarbeiten und einzuführen.

Insgesamt entstand im Zuge der Prüfung der Eindruck, dass im geprüften Bereich der Abteilung Brückenbau ungeachtet der kritisierten Themen durchaus engagiert gearbeitet wird. Dieses Engagement lässt eine rasche und zweckmäßige Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes erwarten.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.