Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat das Sportsponsoring des Landes NÖ im Wege der Niederösterreich-Werbung GmbH (kurz Gesellschaft) überprüft und im April 2010 sein vorläufiges Überprüfungsergebnis der NÖ Landesregierung und der Gesellschaft bekannt gegeben. Die Prüfung umfasste sowohl die Zuschüsse vom Land NÖ an die Gesellschaft als auch die Verwendung dieser Mittel durch die Gesellschaft.
Die NÖ Landesregierung sowie die Gesellschaft haben in ihren Stellungnahmen vom 15. bzw. 16. Juni 2010 zugesagt, alle 20 Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Im Jahr 2004 änderte die NÖ Landesregierung ihre bisherige Vorgangsweise, den Spitzensport sowie Sportveranstaltungen primär nur durch verschiedene Förderungen ohne ein Gesamtkonzept zu unterstützen, und rief das Projekt „Sport.Land.NÖ“ ins Leben.
Ziel des Projekts war es, im Wege der Gesellschaft sowohl den Spitzensport entsprechend finanziell zu unterstützen als auch die positive Vorbild- und Breitenwirkung des Spitzensports bestmöglich für das nachhaltige Wohl der NÖ Bevölkerung zu nutzen. Im Mittelpunkt des Projekts standen das Sponsoring von sportlichen Spitzenleistungen und von Sportevents sowie die verstärkte Einbindung von Sponsoren aus der Wirtschaft. Dabei sollte durch die Vernetzung von Wirtschaft, Tourismus, Medien, Gesellschaft und Politik ein Maximum an Vorteilen sowohl für den gesponserten Spitzensportler bzw. Verein oder Sporteventveranstalter als auch für das Land NÖ erreicht werden. Insgesamt ist es der Gesellschaft gelungen, sowohl den Spitzensport als auch den Breitensport im Sinne der Projektziele zu fördern.
Die Gesellschaft entwickelte die Konzeption des Projekts „Sport.Land.NÖ“ und übernahm die Umsetzung. Anfang 2007 wurde das Projekt auf den Breitensport ausgeweitet und wird seither unter der Bezeichnung „Sport.Land.NÖ I“ für den Spitzensport und Sport-, Top- bzw. Leitevents sowie „Sport-Land.NÖ II“ für den Breitensport abgewickelt.
Die beiden Projektbereiche wurden überwiegend in Form von Gesellschafterzuschüssen des Landes NÖ als Hauptgesellschafter finanziert. In den Jahren 2004 bis 2009 leistete das Land NÖ auf der Grundlage von Gesellschafterzuschussverträgen Zuschüsse von insgesamt € 11,71 Mio. Davon entfielen € 10,36 Mio auf den Bereich Sport.Land.NÖ I (Spitzensport) und € 1,35 Mio auf Sport.Land.NO II (Breitensport).
Die Zuschussbeträge wurden anteilsmäßig aus bis zu vier unterschiedlichen Teilabschnitten des Voranschlags angewiesen, die von unterschiedlichen Abteilungen verwaltet wurden. Dabei fehlte eine eindeutige Zuständigkeit für alle Angelegenheiten des Projekts. Außerdem waren dadurch weder in den Voranschlägen noch in den Rechnungsabschlüssen des Landes NÖ die für Sport.Land.NÖ geleisteten Zuschüsse klar ersichtlich. Nach den für das Land NÖ geltenden Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung sind jedoch nach dem Entstehungsgrund gleichartige Einnahmen und Ausgaben für denselben Verwendungszweck in einer Voranschlagsstelle zusammenzufassen.
Der NÖ Landesrechnungshof empfahl daher, die Gesellschafterzuschüsse für die beiden Projektbereiche jeweils bei einer einzigen, klar bezeichneten Voranschlagsstelle zu veranschlagen, die von einer für alle Projektagenden zuständigen Abteilung verwaltet werden. Gleichzeitig sind jene Voranschlagsstellen anteilsmäßig zu kürzen, bei denen die Zuschüsse bisher verrechnet wurden.
Die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft trug zur Finanzierung des Projekts „Sport.Land.NÖ“ bei. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, die Einnahmemöglichkeiten aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern (Sponsoren) zu optimieren.
Die Gesellschaft hat bei der Verwirklichung des Sportsponsorings die von der NÖ Landesregierung vorgegebenen Leitlinien zu beachten. Zur Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung ist der Sportland-Fachausschuss (Vertreter aus Land NÖ, Sport, Wirtschaft, Medien) eingerichtet. In der Praxis wird die Geschäftsführung regelmäßig in einem Jour-Fix (Vertreter des Landes und der Werbeagentur) beraten.
Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, den Sportland-Fachausschuss bei der Auswahl der Sponsoringnehmer wieder verstärkt heranzuziehen und die für ein Sponsoring in Frage kommenden Sportarten weiter zu streuen. Weiters sollen für die Auswahl und die Höhe der Sponsormittel noch weitere Rahmenbedingungen festgelegt und die relevanten Entscheidungskriterien dokumentiert werden.
Die Sponsoringnehmer waren verpflichtet, die Medienpräsenz und den Gegenwert für die eingesetzten Sponsormittel in einem Sponsormonitoring nachzuweisen. Zusätzlich zu dieser Erfassung des errechneten Werbewerts empfahl der NÖ Landesrechnungshof, die tatsächliche Wirkung des Sponsorings in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu ermitteln.
Am Beispiel einzelner Sponsoringverträge empfahl der NÖ Landesrechnungshof außerdem Verbesserungen zur Vertragsgestaltung und Vertragserfüllung. Auch zu den Verträgen der Gesellschaft mit der Werbeagentur, welche die Werbe-, PR- und Marketingleistungen erbrachte, stellte der NÖ Landesrechnungshof Verbesserungs- bzw. Einsparungsmöglichkeiten fest, insbesondere hinsichtlich der eindeutigen Zurechenbarkeit der einzelnen Leistungen und Gegenleistungen.