Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht „Landesklinikum Krems" ergab, dass 20 der 24 Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt wurden. Insgesamt lag ein Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent vor.
Der für die Planung der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich erforderliche Regionale Strukturplan Gesundheit wurde Ende 2010 beschlossen. Ein Landeskrankenanstaltenplan lag noch nicht vor.
Die Neusystemisierung des Bettenstands im Landesklinikum Krems erfolgte im Juli 2011.
Der Deckungsgrad des Landesklinikums verbesserte sich von 2007 bis 2010 um 2,6 Prozentpunkte. Laut Hochrechnung wurden für 2011 weitere Steigerungen erwartet. Zudem konnten am Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin zusätzliche Leistungserlöse erzielt werden. Die Abgangsdeckung für das Institut aus ordentlichen Mitteln des Klinikums reduzierte sich von 2008 auf 2010 um rund 25 Prozent (rund 50.000 Euro).
Von 2007 bis 2010 reduzierten sich die Krankenstandstage des nicht medizinischen Personals. Auch der Mangel an Fachärzten konnte in diesem Zeitraum teilweise behoben werden. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs, Dienstposten des gehobenen Diensts für Gesundheits- und Krankenpflege in Pflegehelferdienstposten umzuwandeln, wurde im Dienstpostenplan 2011 berücksichtigt.
Weiters wurden eine Arzneimittelkommission etabliert, die Arzneimittelvorräte der Abteilungen überprüft, Stellenbeschreibungen für den Pflege- und Verwaltungsdienst erarbeitet und Gangbetten reduziert.
Die Erarbeitung von Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst und die gesetzeskonforme Bestellung der Mitglieder der Kinderschutzgruppe waren noch nicht umgesetzt. Weiters waren Verbesserungen des betrieblichen Brandschutzes im Bereich von Fluchtwegen und ein Konzept für die Innenrevision der NÖ Landeskliniken-Holding zu erarbeiten. Die Ausschreibung der Fremdleistungen im Bereich der Wäscheversorgung wurde dem Landesrechnungshof für 2012 in Aussicht gestellt.
Die NÖ Landesregierung teilte im Dezember 2011 in ihrer Stellungnahme zur Nachkontrolle mit, dass die noch offenen Empfehlungen in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz und die ordnungsgemäße Bestellung der Mitglieder der Kinderschutzgruppe umgesetzt werden. Weiters erfolgte die Mitteilung, dass bereits ein Konzept für die Innenrevision der NÖ Landeskliniken-Holding ausgearbeitet wurde. Die Verordnung eines Landeskrankenanstaltenplanes wird erst nach dem Inkrafttreten einer Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes bzw. einer erforderlichen Novellierung des NÖ Krankenanstaltengesetzes erfolgen.