04/2020 - NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU)

Zusammenfassung

Das Land NÖ finanzierte die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU) sowie deren Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebe (NÖKU-Gruppe) vor allem über Förderverträge und beteiligte sich über Landesgesellschaften indirekt an der NÖKU. Zweck war die umfassende Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft in Niederösterreich. Unter anderem traten Unternehmungen mit Beteiligung des Landes als Hauptsponsoren auf.
Die NÖKU erreichte eine Professionalisierung und eine Ökonomisierung der Betriebsführung unter Einhaltung der finanziellen Vorgaben. Das Beteiligungsmanagement der Kulturabteilung des Landes erfolgte in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung durch ein zweckmäßiges Berichtswesen.

Unterschiedliche Eigendeckungsgrade

Im Geschäftsjahr 2018 betrug nach dem Fördervertrag die wertgesicherte Landesförderung 60,22 Millionen Euro bei noch nicht verbrauchten Fördermitteln von rund 15 Millionen Euro sowie einer Konzernbilanzsumme von 140 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2019 waren 62,47 Millionen Euro zugesagt und im Jahr 2020 mit rund 64 Millionen Euro zu rechnen.
Die NÖKU verteilte die Landesförderung als Beitrag zur Kostendeckung an ihre Betriebsgesellschaften, die auf Förderungen angewiesen waren. In den Jahren 2014 bis 2018 deckten die Eigenerlöse (Kartenerlöse, Sponsorengelder, etc.) der fünf Ausstellungsbetriebe durchschnittlich rund 19 Prozent der betrieblichen Aufwendungen, bei den sieben Veranstaltungsbetrieben rund 26 Prozent. In der Mehrjahresplanung (2019 bis 2022) rechnete die NÖKU mit durchschnittlichen Eigendeckungsgraden von 16 Prozent für Ausstellungsbetriebe und 25 Prozent für Veranstaltungsbetriebe, insbesondere wegen höherer betrieblicher Aufwendungen für Personal, Mieten, Leasingraten und Abschreibungen für die auf 13 Betriebsgesellschaften mit mehr als 30 Marken ausgebaute NÖKU-Gruppe, die ab dem Jahr 2017 um die NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH, um die Landesgalerie Niederösterreich sowie die Weinviertler Museumsdorf Niedersulz GmbH und die Badener Kulturbetriebs GmbH erweitert wurde.

Steigender Förderungsbedarf

Die Landesförderung war teilweise wertgesichert und konnte um bis zu zehn Prozent der Vorjahresförderung bei einem Mehrbedarf, zum Beispiel für die Übernahme oder die Erweiterung von Kulturbetrieben, aufgestockt werden (Förderverträge vom 10. September 2007 und 15. Februar 2017). Wertsicherungen sowie wachstumsbedingte Aufstockungen und budgetäre Umschichtungen erhöhten die Landesförderung seit dem Jahr 2008 um 81 Prozent, im Jahresschnitt um 5,5 Prozent.
Das Kulturbudget stieg im selben Zeitraum um 4,1 Prozent, wobei die Budgetprogramme ein Gleichbleiben auf dem Niveau von 2015 bzw. 2018 vorsahen.

Mögliche Entlastung des Landeshaushalts

Die Übernahme von Kulturbetrieben in die NÖKU entlastete den Landeshaushalt nicht, weil die Landesförderungen an die NÖKU entsprechend der För derung an die früheren Betreiber (MAMUZ Museumszentrum Betriebs GmbH, Theater Baden Betriebsgesellschaft m.b.H. und Wachau Kultur Melk GmbH) aufgestockt wurden. Kostenvorteile (Synergieeffekte) durch zentrale Dienste, wie Rechnungswesen oder Informationstechnologie, blieben der NÖKU. Das ermöglichte die Abdeckung gesetzlicher Mehrbelastungen sowie die Umsetzung strategischer Projekte im Rahmen des bestehenden Fördervertrages.
Im Jahr 2018 zahlte das Land NÖ 616.000,00 Euro an Zinsen für die Verbindlichkeiten von 32,80 Millionen Euro in den Tochtergesellschaften der NÖKU für Bauvorhaben. Daher sollten weiterhin mit der Abteilung Finanzen F1 und der Abteilung Kunst und Kultur K1 Möglichkeiten zur Optimierung der finanziellen Zusammenarbeit untersucht werden. Bei einer Tilgung aus liquiden Mitteln der NÖKU könnte sich das Land NÖ Finanzierungskosten sparen.

Nicht verbrauchte Fördermittel und Reparaturfonds

Die Konzernbilanz 2018 der NÖKU-Gruppe wies nicht verbrauchte Fördermittel von rund 14,91 Millionen Euro als passive Rechnungsabgrenzung auf, davon waren 6,65 Millionen Euro für Projekte und Investitionen zweckgewidmet. Die verbleibenden Mittel waren als Risikovorsorge (Einnahmenausfälle, usw.) bestimmt und wurden bei Bedarf zur Ausfinanzierung von Vorhaben verwendet.
Die Rückstellungen beliefen sich auf 18,33 Millionen Euro. Davon waren elf Millionen Euro als Reparaturfonds für vertraglich verpflichtende Instandhaltungen bestimmt. Die Mehrjahresplanung sah vor, diesen Fonds bis zum Jahr 2023 auf 12,35 Millionen Euro bedarfsbezogen aufzustocken.
Die Kulturabteilung des Landes und die Geschäftsführung der NÖKU waren gefordert, die Angebote und Leistungen der NÖKU so zu gestalten und zu steuern, dass der Betrieb der bestehenden Strukturen – unter Vermeidung von Fehlanreizen – weiter optimiert, ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot  sichergestellt sowie Synergien genutzt werden und damit das Land NÖ finan ziell entlastet wird. Das sollte sich in der Anwendung des Fördervertrags (Reporting-vereinbarung) und im Vergütungssystem widerspiegeln. Vor dem weiteren Ausbau kultureller Angebote und Strukturen sollten Bedarfsprüfungen vorgenommen werden.
Förderverträge und Konzepte verfolgten eine offensive Kulturstrategie und  deren finanzielle Absicherung vor dem Hintergrund allgemeiner Restriktionen der Budgetprogramme (Ausgabenbindungen).

Organisation und Informationstechnologie

Die NÖKU arbeitete teilweise mit externer Unterstützung an Aktualisierungen und Ergänzungen von Anweisungen und Regelwerken (Handbücher) sowie an Verbesserungen der Bestandsverwaltung (Asset-Management), der Ausfalls- und Betriebssicherheit der Systeme sowie der Daten- und Informationssicherheit, um einen Schadensfall wie im Jahr 2015 zu verhindern.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 11. Februar 2020 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte dazu über bereits getroffene Maßnahmen. Sie führte unter anderem aus, dass aufgrund der positiven finanziellen Lage bereits wiederholt auf die vertraglich vereinbarte Indexierung verzichtet wurde, um Sparbeiträge an das Land NÖ zu leisten, was einvernehmlich auch im Jahr 2020 erfolgen wird.

Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. gab keine eigene Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis ab.