Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft im Allgemeinen und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundes und des NÖ Wasserwirtschaftsfonds geprüft.
Die derzeitige Verwaltungsstruktur zur finanziellen Förderung der Siedlungswasserwirtschaft ist weitgehend durch das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundes geprägt. Der Bund hat die finanzielle Abwicklung an die Kommunalkredit Austria AG und die administrative Abwicklung weitgehend an die Länder übertragen. Das Land NÖ hat zur finanziellen Abwicklung den NÖ Wasserwirtschaftsfonds eingerichtet, der bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft angesiedelt ist. Die administrative Abwicklung erfolgt daher zum Großteil über die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft.
Die Förderungsnehmer bzw. Bauherren im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft sind hauptsächlich Gemeinden und Gemeindeverbände, zu einem kleinen Teil Genossenschaften, Betriebe und Einzelpersonen. Ingenieurkonsulenten sind vielfach als Berater, Projektanten und örtliche Bauaufsicht beauftragt.
In diesen komplexen Projektstrukturen wurden mehrfach Doppelgleisigkeiten, in Teilbereichen zu umfangreiche Aufgabenstellungen und unzweckmäßige Kontrollsysteme erkannt. Da die Landesverwaltung großteils in das bundesweite System eingebunden ist, bestehen vielfach nur geringe Änderungskompetenzen. Auch der NÖ Landesrechnungshof stößt hier an seine Kompetenzgrenzen. Er hat daher in mehreren Detailbereichen die Landesverwaltung aufgefordert, Analysen vorzunehmen und Alternativen auszuarbeiten und diese im bestehenden bundesweiten Gremium einzubringen, zu erörtern und nach entsprechenden Lösungen zu streben.
Ein wichtiger Prüfungsaspekt war das Vergabewesen im Siedlungswasserbau. Es wurden Maßnahmen zur Gewährleistung gesetzeskonformer Vergaben der Ziviltechnikerleistungen durch die Förderungsnehmer gefordert, wobei auf eine Differenzierung zwischen „normalen“ Planungsdienstleistungen und „geistig-schöpferischen“ Dienstleistungen Bedacht zu nehmen ist.
Bezüglich der Vergabe der Bauleistungen wurde der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft empfohlen, sich von den Aufgaben der Bekanntmachungen und der Angebotseröffnungen zurückzuziehen. Dafür sollte die Vergabekontrolle sowohl den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen angepasst als auch effizienter werden. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl eine entsprechende Erörterung und Umsetzung im zuständigen bundesweiten Gremium.
Die NÖ Landesregierung hat in der Stellungnahme zum gegenständlichen Bericht zugesagt, im Sinne der Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes geeignete Maßnahmen zu setzen.
Im Zuge der Prüfung erfolgte auch eine Nachkontrolle zum Bericht des NÖ Landesrechnungshofes 17/2001, NÖ Wasserwirtschaftsfonds. Es konnte festgestellt werden, dass den damaligen Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes vollinhaltlich entsprochen wurde.