05/2006 - Dr. Josef Hyrtl – Waisenstiftung, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Ziel der bei der Dr. Josef Hyrtl ́schen Waisenstiftung durchgeführten Nachkontrolle war es, zu prüfen, welche Maßnahmen auf Grund des Berichtes des NÖ LRH 2/2001 - Dr. Josef Hyrtl - Waisenstiftung, getroffen wurden.

Die Dr. Josef Hyrtl ́sche Waisenstiftung beruht auf den Stiftbriefen vom 27. August 1888 und vom 20. Dezember 1890. Ihr gesamtes Vermögen stammte aus Zuwendungen des Prof. Dr. Josef Hyrtl, welcher im Jahre 1894 verstarb. Der Zweck der Stiftung besteht darin, sozial schwache Halb- oder Vollwaisenkinder, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben, zu unterstützen. Bewerber aus der Gemeinde Mödling oder Umgebung sind zu bevorzugen.

Im geprüften Zeitraum 2000 bis 2005 wurden die Reinerträge nach Abzug der Aufwendungen im überwiegenden Ausmaß für Unterstützungsleistungen an anspruchsberechtigte Kinder verwendet. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt € 405.693,12 an Stiftungsleistungen ausgeschüttet, womit 765 Kinder unterstützt werden konnten.

Die Stiftung wird von der NÖ Landesregierung verwaltet und nach außen vertreten. Die bis zum Jahr 2001 bestehende unbeschränkte Vertretungsvollmacht des Leiters der Abteilung Stiftungsverwaltung wurde durch eine schriftliche Festlegung der Zeichnungsberechtigung eingeschränkt.

In den Jahren 2000 bis 2005 wurde die Veranlagung der Finanzmittel dahingehend verändert, dass vermehrt sowohl Teile des Stammvermögens als auch des Umlaufvermögens aller Stiftungen in Miteigentumsanteilen an zwei mündelsicheren Fonds veranlagt wurden. Diese Veranlagungsform stellt im Spektrum der wegen des Erfordernisses der Mündelsicherheit eingeschränkten Veranlagungsmöglichkeiten eine ertragreichere Anlageform dar.

Ab dem Jahr 2002 erstellte die Stiftung jährlich Gesamtrechnungsabschlüsse, aus denen die gesamten Vermögenswerte sowie die gesamten Erträge und Aufwendungen eines Rechnungsjahres ersichtlich sind.

Die Stiftung verfügte im Jahr 2000 über drei Liegenschaften in Mödling und eine Liegenschaft in Perchtoldsdorf.

Eine Stiftungsliegenschaft in Mödling wurde im Jahr 2005 nach Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes und der zukünftigen Erhaltung und Nutzung der Liegenschaft, aus dem sich eine weitere Vermietung als nicht wirtschaftlich ergeben hat, verkauft.

Die übrigen Liegenschaften stehen weiterhin im Eigentum der Stiftung und waren – mit Ausnahme kurzfristiger Leerstehungen einiger Wohnungen infolge Neuvermietungen – ununterbrochen vermietet.

Auf Grund der Empfehlung des NÖ Landesrechnungshofes wurde zur rascheren Eintreibung von Mietzinsrückständen im Jahr 2001 ein standardisierter Ablauf des Mahnverfahrens festgelegt, mit dem in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt eine raschere Eintreibung offener Mietzinse gewährleistet werden sollte. Die im Jahr 2000 festgestellte nicht rechtzeitige Rücknahme einer befristeten Mietzinserhöhung wurde unverzüglich korrigiert und der zuviel eingehobene Mietzins den beiden Mietern zurückgezahlt.

Zusammenfassend konnte bei der Nachkontrolle festgestellt werden, dass allen Empfehlungen, die der NÖ Landesrechnungshof in seinem seinerzeitigen Bericht gegeben hat, entsprochen wurde.

Ein festgestellter Fehler bei der Zuordnung der Erlöse in den Jahresabschlüssen wurde noch während der Nachkontrolle berichtigt und die NÖ Landesregierung hat zugesagt, in Hinkunft der Darstellung der Erlöse und Aufwendungen in den Jahresabschlüssen verstärktes Augenmerk zu schenken.