05/2008 - Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten

Zusammenfassung

Mit 1. Jänner 2005 wurde die Rechtsträgerschaft der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten von der Stadtgemeinde Amstetten an das Land NÖ übertragen. Organisatorisch ist die Schule als Abteilung der kaufmännischen Direktion des Landesklinikum Mostviertel Amstetten in die NÖ Landeskliniken-Holding eingegliedert. Eine formale Festlegung der Aufbauorganisation durch ein Organigramm und Stellenbeschreibungen liegt nicht vor.

Die Eingliederung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in die NÖ Landeskliniken-Holding erfolgt derzeit nicht einheitlich, dennoch ist zu erkennen, dass die NÖ Landeskliniken-Holding hinsichtlich Qualitätsmanagement, Lehrerausbildung und Standardisierung von Prozessen eine Reihe wirksamer Maßnahmen zur Steigerung der Ausbildungsqualität in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen setzt.

Seit 1. Jänner 2008 befinden sich alle Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege unter der Rechtsträgerschaft des Landes NÖ. Aus diesem Grund sollte die Finanzierung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in NÖ generell überdacht und neu geregelt werden. Darüber hinaus erscheint eine Vereinheitlichung der monatlichen Taschengeldbeträge für die Schüler angebracht.

Die Aufsicht und Kontrolle über Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege wird von zwei Abteilungen des Amtes wahrgenommen. Die Bündelung dieser Aufgaben in einer Abteilung wäre aus Sicht des NÖ Landesrechnungshofes zweckmäßiger.

Die theoretische und praktische Umsetzung der Ausbildungsangebote in Amstetten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Positiv hervorzuheben ist die deutliche Reduktion der Krankenstandstage bei den Lehrern und die im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt aller allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in NÖ niedrige Ausfallsquote. Verbesserungsbedarf gibt es hinsichtlich der zeitgerechten Bereitstellung des Stundenplanes für die Schüler.

Eigentümerin des Schulgebäudes ist die Stadtgemeinde Amstetten. Die angemieteten Räumlichkeiten weisen jedoch strukturelle, funktionale und sicherheitstechnische Mängel auf, sodass anzuraten ist, den Betrieb der Schule mittelfristig in ein zweckmäßigeres Objekt zu verlegen. Die festgestellten Mängel im Bereich des Brandschutzes bedürfen einer sofortigen Behebung. Für zukünftige Um- und Neubauten, aber auch für eine sachlich begründete Aufsicht durch die Behörde, wird die Erarbeitung eines Mindestraum- und Funktionsprogramms für Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege empfohlen.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.