Zusammenfassung
Der NÖ Landesrechnungshof hat den Bereich der vollen Erziehung (Heimunterbringung) in den NÖ Landes-Kinder- und Jugendheimen am Beispiel des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof geprüft.
Der Bericht enthält eine Gesamtschau zu den Aufgaben der NÖ Jugendwohlfahrt, die drei Formen der Hilfestellungen (soziale Dienste, Unterstützung der Erziehung und volle Erziehung), wesentliche Vorgaben des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes und des NÖ Sozialhilfegesetzes, die Kosten der Betreuungsformen sowie eine Übersicht der NÖ Landesjugendheime. Das NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof wird einer Gebarungseinschau unterzogen. Weiters wird der Umsetzungsstand der Ergebnisse der Prüfung des NÖ Landesrechnungshofs 10/2007, NÖ Kinder- und Jugend- Betreuungszentrum Matzen, überprüft.
Die im Bericht des NÖ Landesrechnungshofs 10/2007 geforderte Durchführung von Planungs- und Forschungsaktivitäten auf den Gebieten der Jugendwohlfahrt wurden von der zuständigen Fachabteilung eingeleitet. Eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit ist ansatzweise gegeben und soll weiter ausgebaut werden. Ebenso ist der kinder- und jugendpsychologische Beratungsdienst mit den notwendigen personellen Ressourcen verstärkt worden.
Der im Jugendwohlfahrtsgesetz vorgesehenen behördlichen Aufsichtspflicht über die NÖ Landesjugendheime wird durch die zuständige Fachabteilung nach wie vor nicht nachgekommen und wird auch das für die Aufsicht vorgesehene Personal quantitativ als nicht ausreichend erachtet. Des Weiteren gibt es keine Aktivitäten in der Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten, landesweiten Konzepts für den Bereich der Jugendwohlfahrt mit einer entsprechenden Bedarfsplanung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Erarbeitung eines Konzepts wird erneut eingefordert. Auch die zügige Umsetzung der Projektergebnisse betreffend Krisenzentren und die Abklärung der Standorte der Krisenzentren wird erwartet.
Im Bericht wird auf die wirtschaftliche Gesamtsituation der NÖ Landesjugendheime und die bestehenden Steuerungsmöglichkeiten eingegangen. Als maßgebliches Ergebnis wird dabei auf den dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entwicklung des Abgangs der NÖ Landesjugendeheime verwiesen. Die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplans und die Umsetzung eines Personalbedarfsplanungsprojekts werden weiterhin als wesentliche Voraussetzung angeführt.
Der Start des Pilotbetriebs eines strukturierten Qualtätsmanagements in drei Jugendheimen im Jahr 2009 wird begrüßt.
Die Gebarungsprüfung des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof ergibt – abgesehen von geringen Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen – keine wesentlichen Auffälligkeiten.
Positiv wird die im Jahr 2002 begonnene und gelungene Sanierung der durchwegs älteren Bausubstanz hervorgehoben. Das Betreuungszentrum verfügt über moderne, geschmackvoll und funktionell eingerichtete Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände, die für die Klienten eine den sozialpädagogischen Anforderungen gerechte Unterbringung darstellt.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.