Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2009 „NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetrieb, Winterdienst" ergab, dass von den 18 Empfehlungen des Landesrechnungshofs 13 Empfehlungen ganz oder großteils und 5 Empfehlungen nicht oder noch nicht umgesetzt wurden. Mit einem Umsetzungsgrad von rund 70 Prozent wurden bereits wichtige Verbesserungen sowie Minderausgaben bei Beifahrerstunden von 100.000 Euro erreicht, wobei auch Einsparungen durch die Einbindung der Brückenmeistereien (LKW Fahrer) erfolgten bzw. untersucht wurden.
- Einsparungspotenzial bestand auch bei der Verwendung von Hartsplitt. Dieser verursachte jährlich Mehrkosten von rund 70.000 Euro, wobei laut einer Evaluierung durch die Umweltbundesamt GmbH eine Quantifizierung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung nicht möglich war.
Weiters stellte sich die Umsetzung der Empfehlungen wie folgt dar:
- Die Vertragsbestimmungen für externe Dienstleister (Frächter) wurden angepasst, um deren Interesse am Winterdienst zu erhöhen.
- Die Führungskräfte verfügten nun über adäquate Leserechte im Programm „Salzlagermanagement", damit sie ihren Controlling- und Kontrollaufgaben nachkommen können. Außerdem wurde eine stichprobenweise Überprüfung der Rufbereitschaftsanträge der Straßenmeistereien aufgrund der Witterung angeordnet.
- Nach einer Evaluierung der Winterdienstregelungen wurden die Ausnahmen, bei denen Kraftfahrzeugbeifahrer eingesetzt werden dürfen, reduziert. Die neue Vorschrift trat bereits für die Winterdienst-Periode 2011/2012 in Kraft.
- Drei neue Dienstzeitmodelle verbesserten die überlangen Lenk- und Dienstzeiten des eigenen Personals im Winterdienst. Eine Verordnung über die Nachtschwerarbeit für Landesbedienstete wurde jedoch mangels Regelung für Bundesbedienstete nicht erlassen. Die Lenkzeiten der externen Winterdienstfahrer werden bei den Ausschreibungen bzw. der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sein.
- Um die Ladevorgänge für Streugut zu optimieren, wurden vermehrt auch Kraftfahrer als Staplerfahrer geschult und bei den neuen Streuguthallen Ladekräne eingebaut.
- Die Kosten der Brückenmeistereien wurden in der Winterdienst-Statistik 2010/2011 bereits berücksichtigt.
- Die Gruppe Straße beabsichtigt, eine Software für die „Leistungserfassung Neu" entwickeln zu lassen. Damit sollen die datentechnischen Voraussetzungen geschaffen werden, sämtliche Sachausgaben in die Straßenbetriebs- und Winterdienst-Bilanz einzubeziehen. Zur Software-Entwicklung wurden Rahmenvereinbarungen gemäß Bundesvergabegesetz 2006 ausgeschrieben und abgeschlossen.
- Für die Personalausstattung der Straßenmeistereien wurde ein anforderungsorientierter Ressourcenschlüssel angewendet. An einem entsprechenden Ressourcenschlüssel für die Zuteilung von Maschinen und Geräten an die einzelnen Straßenmeistereien wurde gearbeitet.
- Die Praxis der Naturalvergütungen in Form von Streusplittlieferungen für Winterdienstleistungen für Gemeinden wurde beibehalten. Ab dem Winterdienst 2011/2012 sollen diese jedoch in der Landesverrechnung und in der gruppeninternen Kostenrechnung dargestellt werden. Die Gruppe Straße sagte zu, die neue Vorgangsweise in die Vorschrift „Winterdienst, Abwicklung" aufzunehmen.
- Die Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und B wurden nicht zusammengefasst. Die Gruppe Straße hat eine partielle Zusammenfassung jedoch neuerlich zugesagt.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom Jänner 2012 mit, dass sie auch deshalb keine Bestimmungen für die Nachtschwerarbeit erarbeiten ließ, weil dafür im Landesdienst - mangels Tätigkeiten von mit besonderen Gefahren oder mit erheblichen körperlichen oder geistigen Anspannungen verbundener regelmäßiger Nachtarbeit - kein Anwendungsbereich bestand. Zur Verwendung von hochwertigem Hartsplitt verwies die NÖ Landesregierung auf eine ergänzende Beurteilung durch die Daten aus der Luftgüteüberwachung des Landes an straßennahen Stationen. Da dort nach der Einführung dieser Maßnahme die Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes deutlich zurückgingen und erst wieder 2010 und 2011 ein leichter Anstieg verzeichnet wurde, erschien die Relevanz und Zweckmäßigkeit der Hartsplittverwendung nachgewiesen. Die Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und Landesstraßen B sollen ab dem Voranschlag 2013 zusammengefasst werden, wobei jedoch für den Um- und Ausbau weiterhin eine getrennte Darstellung erforderlich sein wird.
Der Landesrechnungshof erinnerte an das Landes-Vertragsbedienstengesetz, wonach die Landesregierung für Nachtarbeit durch Verordnung zu bestimmen hat, welche Tätigkeiten mit besonderen Gefahren oder einer erheblichen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden sind (Nachtschwerarbeit).
Die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwendung von Hartsplitt war für ihn weiterhin nicht nachvollziehbar, weil die Luftgütemessstellen nur die Feinstaubmengen messen, nicht jedoch die Zusammensetzung. Nicht nachvollziehbar blieb schließlich, warum für den Um- und Ausbau weiterhin getrennte Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und Landesstraßen B erforderlich sein werden.