Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2011 „NÖ Landessonderschule Allentsteig" ergab, dass von elf Empfehlungen eine nicht umgesetzt wurde, weil sich der Sachverhalt – Ankauf eines neuen Kraftfahrzeugs – nicht wiederholt hatte.
Von den verbleibenden zehn Empfehlungen waren neun ganz und eine teilweise umgesetzt. Die NÖ Landessonderschule Allentsteig, die Abteilung Schulen K4 und die Abteilung Finanzen F1 haben damit 95 Prozent der Empfehlungen umgesetzt.
Dadurch konnten Verbesserungen bei der Veranschlagung und Verrechnung der Investitionen und des laufenden Betriebs für alle NÖ Landessonderschulen sowie beim Gebarungsvollzug erreicht werden.
Durch die angeregten Änderungen in der Vorläufigen Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ wurde die Verwahrung und Verwendung der Transaktionsnummern eindeutig geregelt und die stichprobenweise Prüfung der Belege vor Ort durch die Abteilung Finanzen, Buchhaltung-Revision präzisiert. Die von der Abteilung Schulen K4 erstellte Vorschrift „Schulverwaltung" leistete einen Beitrag zur einheitlichen Geschäftsführung der NÖ Landessonderschulen.
Die Abteilung Personalangelegenheiten LAD2 stellte die Verrechnung der Personalausgaben der Verwaltungskraft der NÖ Landessonderschule Allentsteig richtig. Die Schulleitung erweiterte den Kreis der Zeichnungsberechtigten und verbesserte damit den Zahlungsvollzug.
Noch umzusetzen war die Evaluierung der Prüfungsrichtlinie der Landesbuchhaltung. Außerdem erwartete der Landesrechnungshof, dass vor dem Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs die empfohlene Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 4. März 2014 mit, dass mit der Evaluierung der Prüfungsrichtlinien der Abteilung Finanzen F1, Buchhaltungsabteilung-Revision bereits begonnen wurde und diese voraussichtlich im Juni 2014 abgeschlossen sein wird.