Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 13/2012 „Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden" ergab, dass von neun Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz und eine Empfehlung nicht umgesetzt wurden.
Damit wurde den Empfehlungen bereits zu rund 89 Prozent entsprochen. Lediglich der Empfehlung zu einer Abgeltung des notwendigen Aufwands für die Stiftungsverwaltung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens folgte die NÖ Landesregierung nicht, insbesondere um die Unterstützung der vom Stiftungszweck begünstigten Personen nicht zu schmälern.
Der Landesrechnungshof vertrat demgegenüber die Ansicht, dass eine angemessene Abgeltung zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks beiträgt.
Die NÖ Landesregierung bekräftigte in ihrer Stellungnahme vom 5. Mai 2015, dass eine Abgeltung des notwendigen Aufwands der Stiftungsverwaltung nicht akzeptierbar zu einer Schmälerung der Unterstützungen gerade für die Bedürftigsten des Landes führen würde und deshalb nicht ins Auge gefasst werden kann.
Der Landesrechnungshof nahm dies zur Kenntnis. Er sah die empfohlene Abgeltung weiterhin als – für die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks – wirtschaftlich und zweckmäßig an.