05/2017 - Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Förderung

Zusammenfassung

In den Jahren 2012 bis 2016 förderte das Land NÖ den Betrieb der „Jugendausbildungs- und Leistungszentren" mit insgesamt rund sechs Millionen Euro in Form von nicht rückzahlbaren Beihilfen nach dem NÖ Sportgesetz. Die Förderungen in Höhe von 3.000,00 bis 104.000,00 Euro verteilten sich auf 44 Zentren für 16 Sportarten. Geführt wurden diese Zentren entweder von einem NÖ Sportfachverband oder von einem Sportverein.

Ziele

Das NÖ Sportgesetz hob den bedeutenden Stellenwert von Sport für die Gesellschaft hervor und zielte darauf ab, Sport in allen Erscheinungsformen zu unterstützen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu setzen. Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020", dem „Sportfördersystem – NEU" sowie mit den Richtlinien für die Sportförderung der Abteilung Sport WST5 begann ab dem Jahr 2017 eine umfassende Neuausrichtung der NÖ Sportförderung auf ein ergebnis- und wirkungsorientiertes System, das auch die Förderung der Jugendausbildungs- und Leistungszentren betraf.

Die strategische Neuausrichtung beinhaltete messbare Zielwerte bis zum Jahr 2020 etwa für die Steigerung der Sportaktivitäten der NÖ Bevölkerung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie die Steigerung der Erfolge im Nachwuchsleistungssport um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Darüber hinaus wirkte die Sportförderung auch positiv auf den Tourismus- und Gesundheitsbereich.

Organisation

Sportförderungen fielen in den Aufgabenbereich der Abteilung Sport WST5, die auch die jährlichen Sportberichte erstellte und die „Sportstrategie Niederösterreich 2020" der NÖ Landesregierung mitentwickelte sowie die Geschäftsführung des Landessportrats und des Sportfachrats stellte.

Dem Landessportrat oblagen dabei unter anderem die Vertretung der Interessen des NÖ Sports, die Beratung der NÖ Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen des Sports und der Sportförderung, insbesondere der Verwendung der Sportförderungsmittel, der Förderungsrichtlinien sowie der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport.

Mit der Ausrichtung des Sportfördersystems auf die „Sportstrategie Niederösterreich 2020" änderte die Abteilung Sport WST5 auch ihre Organisation. Sie fasste die Aufgaben in drei Geschäftsfeldern zusammen und konzentrierte die Förderungen im Nachwuchsleistungssport auf die NÖ Sportfachverbände.

Damit entfiel die Antragstellung durch NÖ Sportvereine und NÖ Schulen mit sportlichem Schwerpunkt. Zugleich stieg die Verantwortung der NÖ Sportfachverbände für die Entwicklung ihrer Sportart, weil den Verbänden Qualitäts- und Erfolgsnachweise abverlangt wurden.

Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020", dem „NÖ Sportfördersystem – NEU" und den Richtlinien für die Sportförderung lagen nun Voraussetzungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Sportförderung vor, von denen sich die Abteilung Sport WST5 auch eine organisatorische Optimierung in der Abwicklung der Sportförderung erwarten konnte. Sportförderungen außerhalb dieses Systems sollten prinzipiell unterbleiben.

Den vom Landesrechnungshof ausgewählten Förderungsfällen lagen Ansuchen zugrunde, die der Höhe und dem Grunde nach über Jahre fortgeschrieben wurden. Der tatsächliche Förderungsbedarf war nicht nachvollziehbar, auch weil die Beihilfen nicht an messbare Leistungs- bzw. Wirkungsziele gebunden und die Mittelverwendung bei den geförderten Verbänden bzw. Vereinen nicht kontrolliert
worden waren.

Der Landesrechnungshof unterstützte daher die Umstellung der NÖ Sportförderung auf die Ziele und Bausteine der „Sportstrategie Niederösterreich 2020". Im Sinn seines wirkungsorientierten Prüfungsansatzes wies er auf die festgestellten Systemmängel der überprüften Förderungsfälle und auf die im „Leitfaden für die Prüfung von Förderungen" verbrieften Anforderungen (zum Beispiel Förderungskonzepte, Fördeungsrziele, Nachweise und Kontrollen der widmungsgemäßen Verwendung, Evaluierungen der Wirkungen etc.) der Finanzkontrolle an ein Förderungssystem hin.

Finanzierung und Verrechnung

Die Hälfte des NÖ Sportbudgets von rund 18,2 Millionen Euro im Jahr 2015 wurde mit zweckgebundenen Einnahmen aus der NÖ Rundfunkabgabe bedeckt und im Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)" verrechnet. Davon entfielen zehn Prozent bzw. 0,9 Millionen Euro auf Jugendausbildungs- und Leistungszentren. Die andere Hälfte des NÖ Sportbudgets wurde aus allgemeinen Deckungsmitteln finanziert und im Abschnitt 1/26 „Sport und außerschulische Leibeserziehung" veranschlagt und verrechnet. Dieser Abschnitt untergliederte sich in 19 Teilabschnitte. Dazu zählte auch der Teilabschnitt 1/26111 Jugendsportausbildungs- und Trainingszentren". In diesem Teilabschnitt wurden nur rund 20 Prozent der für die Zentren veranschlagten bzw. ausgegebenen Förderungsmittel verrechnet, weil 80 Prozent der Förderungsausgaben aus den zweckgewidmeten Einnahmen der NÖ Rundfunkabgabe bedeckt und im Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)" verrechnet wurden. Allgemeine Förderungen des Landes NÖ an Sportorganisationen schienen bei der Abteilung Sport WST5 bzw. in der von ihr verwalteten NÖ Sportbudget nicht auf.

Auch die Ausgaben für „Sportstättenbau", „Spitzensport", „Trainereinsatz" und „Jugendsport" wurden zu über 90 Prozent nicht bei den gleichnamigen Teilabschnitten, sondern beim Teilabschnitt 1/26930 „Sportförderung(ZG)"
verrechnet. Die Gesamthöhe der bezeichneten Förderungsmittel konnte daher nicht aus dem Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss, sondern nur aus den Sportberichten ermittelt werden. Die Untergliederung in Teilabschnitte, in denen wenige Prozent der bezeichneten Ausgaben veranschlagt und verrechnet werden, sollte an das „NÖ Sportfördersystem – NEU" angepasst werden. Neben den Erläuterungen zum Landeshaushalt bot vor allem der jährliche Sportbericht ausreichend Raum, um das Sportbudget und die Sportförderungen auch in ihrer Entwicklung ausführlich darzustellen.

In den Jahren 2013 bis 2015 wurden aus den für Sportzwecke bestimmten Ertragsanteilen der NÖ Rundfunkabgabe auch Rücklagen gebildet bzw. verwendet. Ende 2015 betrug die Höhe der Rücklage 1,77 Millionen Euro.

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2017 zu, die sieben Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen.