05/2018 - Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen und Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 14/2014 „Dienstwohnungswesen am Beispiel der landwirtschaftlichen Fachschulen" ergab, dass von 18 Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz bzw. großteils, sieben teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden. Die überprüften Stellen entsprachen den Empfehlungen damit zu rund 69 Prozent, wobei allein die jährlichen Anhebungen der Vergütungen bis zum Jahr 2016 Mehreinnahmen von 484.115 Euro gegenüber dem Jahr 2013 erbrachten, was einem Zuwachs von 19 Prozent entsprach (Ergebnis 1).

Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996, Mietzinse

Die NÖ Dienstwohnungsvergütungsverordnung 1996 wurde geändert und hob die Vergütungen um jährlich zehn Prozent bis zum Jahr 2018 an (Ergebnis 1). Darüber hinaus sah die Verordnung regelmäßige Anpassungen der Vergütungen vor. Die empfohlene Erarbeitung von Grundsätzen für ein zeitgemäßes Dienstwohnungswesen war für das Jahr 2018 vorgesehen (Ergebnis 4). Die Mietzinse wurden mit einem Aufschlag von 30 Prozent auf die Vergütung berechnet.

Wohnungen der landwirtschaftlichen Fachschulen

Die Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2 bzw. Schulen K4 (seit 1. Februar 2017) und die landwirtschaftlichen Fachschulen verwalteten – neben ihren Hauptaufgaben – 45 der 980 Dienstwohnungen des Landes NÖ. Im Jahr 2016 nahm das Land NÖ aus Vergütungen für Dienstwohnungen 3,03 Millionen Euro ein. Von diesen Einnahmen entfielen rund 114.833 Euro auf die landwirtschaftlichen Fachschulen.

Verrechnung

Teilweise bestanden noch Mängel bei den Erhebungs- und Berechnungsblättern sowie bei den Dienstrechtsmandaten, Dekreten und Mietverträgen (Ergebnisse 5 bis 7). Das erforderte verstärkte interne Kontrollen (Ergebnisse 8 bis 12).

Verbesserungsbedarf wies auch die Verrechnung auf. Das betraf die richtige Kontierung der Einnahmen aus Dienstwohnungsentschädigungen, Mietzinsen und Betriebskosten sowie die umsatz- und lohnsteuerrechtlichen Vorgaben (Ergebnisse 13 bis 17).

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 24. April 2018 die Umsetzung der noch offen gebliebenen Empfehlungen zu und berichtete über die bereits gesetzten bzw. eingeleiteten Maßnahmen.