06/1998 - NÖ Landesnervenklinik Gugging, Betriebskindergarten

Zusammenfassung

Die NÖ Landesnervenklinik Gugging (kurz „LNK Gugging“ genannt) umfaßt 32 Objekte. Die Liegenschaft besteht aus:

  • den Parzellen: 278, 279, 281/1, 281/2, 281/4, 281/6, 288/1-2, 288/5-16, 289/1-3, 290, 294/1-4, 297/9 und 10 mit EZ 29
  • den Parzellen: 40/2 und 40/4 mit EZ 274
  • den Parzellen: 268, 270/2, 320/1 und 320/3 mit EZ 281
  • den Parzellen: 317 und 319/1 mit EZ 286
  • der Parzelle: 316 mit EZ 294
  • den Parzellen: 297/1-8, 297/11-14 und 298 mit EZ 295
  • der Parzelle: 288/13 mit EZ 687
  • der Parzelle: 40/5 mit EZ 723

der KG Maria Gugging.

Die Gesamtfläche des Anstaltsareals beträgt 49,70 ha und schließt Gebäudeflächen, Park, Waldanteile und landwirtschaftlich genützte Flächen ein.

Bei allen Einlagen ist das Land NÖ zur Gänze grundbücherlicher Eigentümer.

In Anbetracht der Fülle von Parzellennummern und Einlagezahlen erscheint eine Grundstückszusammenlegung sinnvoll.
Da dadurch Nachteile für das Land NÖ nicht ausgeschlossen werden können, (Grundstücksabtretungen, Aufschließungskosten) wird vor dieser Maßnahme jedoch empfohlen, diesbezügliche Informationen bei der Abt. Vermessung (BD5) bzw. bei der Stadtplanung der Stadtgemeinde Klosterneuburg einzuholen.

Ergebnis 1

Eine Grundstückszusammenlegung ist ins Auge zu fassen.
LR:    Eine Grundstückszusammenlegung wird ins Auge gefaßt und die entsprechenden Schritte werden eingeleitet.

LRH: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Für die Verwaltung der LNK Gugging ist die Abt. GS4 des Amtes der NÖ Landesregierung verantwortlich.