Zusammenfassung
Der Finanzkontrollausschuss hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Nachkontrolle der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (LFS) beschlossen.
Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, ist die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Landesrat Franz Blochberger zugeteilt.
Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4) für die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule zuständig.
Ziel der durchgeführten Nachkontrolle war es zu überprüfen, welche Maßnahmen auf Grund der Ergebnisse der 1993 durchgeführten Überprüfung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (Wahrnehmungsbericht I/1994) seitens der Verantwortlichen getroffen wurden.