Zusammenfassung
Im Rahmen der Prüfung „Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude“ wurden im Wesentlichen stichprobenweise die laufenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die Dienstwohnungsentschädigungen und die Betriebskostenersätze bei einzelnen Dienststellen betrachtet.
Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass die Vertrags- und Zahlungsabwicklungen ordnungsgemäß erfolgen, jedoch auf folgende Punkte hinzuweisen ist:
- Bei Nutzungsvereinbarungen ist auf eine korrekte und vollständige Vertragsabwicklung zu achten, wobei v.a. auch eine effiziente Zahlungskontrolle sicherzustellen ist und Verbuchungen derart zu erfolgen haben, dass die tatsächlichen Gegebenheiten erkennbar und nachvollziehbar dargestellt werden.
- Objekte, deren Vermietung keine wirtschaftlichen Vorteile bringt und die mit dem Amtsbetrieb auch nicht einmal in einem indirekten Zusammenhang stehen, sollten nach Möglichkeit veräußert werden. Leer stehende Dienstwohnungen sollten Gewinn bringend verwendet oder verwertet werden.
- Bestimmten Bediensteten könnte als Ersatz für eine Dienstwohnung ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte – ausgenommen zum letztgenannten Punkt – zu, entsprechende Veranlassungen zu treffen. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zum letzten Punkt konnte nicht zur Kenntnis genommen werden, da der Zusammenhang dieser mit dem Vorschlag des LRH nicht ersichtlich war.