06/2002 - Kunstmeile Krems Betriebsgesellschaft mbH

Zusammenfassung

Die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, der Stadt Krems a.d. Donau sowie von drei privaten Gesellschaftern gehalten wird. Das Land NÖ fördert ihre Aktivitäten auf Grund eines mit der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH abgeschlossenen Fördervertrages. Zweck dieser Förderungsmaßnahme ist der Betrieb der Kunsthalle Krems und des Karikaturmuseums Krems.

Im Sinne des NÖ Landeskulturkonzeptes vereinigt die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen als Tochtergesellschaften, die operative Aufgaben im Kulturveranstaltungsbereich wahrnehmen. Dadurch wird der Intention des Landes NÖ, eine Steigerung der selbst erwirtschafteten Einnahmen bei gleich bleibendem Finanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln unter Wahrung der Vielfalt des kulturellen Angebotes zu erreichen, Rechnung getragen.

Die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH wird durch drei Geschäftsführer geleitet, die im Rahmen der Koordinationsfunktion der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH als Holdinggesellschaft auch in dieser tätig sind. Dadurch ist sowohl eine unmittelbare Kenntnis des finanziellen Geschehens in den Tochtergesellschaften als auch die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Hinsicht rasch und effizient reagieren zu können, gewährleistet. Durch die Zentralisierung administrativer Aufgaben und durch die Schaffung eines gemeinsamen Ticketsystems wurden und werden mögliche Einsparungspotentiale genutzt.

Mit ihren Teilbetrieben und den damit verbundenen Ausstellungsschwerpunkten bietet die Kunstmeile Krems BetriebsgesmbH einen attraktiven kulturellen Anziehungspunkt, der einen wichtigen Beitrag zur Belebung der örtlichen Infrastruktur darstellt. Sie gewinnt durch ihre Ausstellungstätigkeit sowohl auf regionaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene immer mehr Profil.

Im geprüften Geschäftsjahr 2000 ist eine wirtschaftlich positive Entwicklung zu erkennen. Obwohl das Ergebnis noch maßgeblich durch notwendige Um- und Neubaumaßnahmen beeinträchtigt war, erreichte die Kunsthalle Krems eine Gesamtzahl von 37.615 Ausstellungsbesuchern.

Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, gesellschaftsrechtlich und betriebsorganisatorisch als notwendig angesehene Maßnahmen wie die rechtsverbindliche Festlegung der der Generalversammlung vorbehaltenen Agenden und die Erlassung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung sowie für die Beiräte zur Wahrung der Rechtssicherheit zu treffen. Weitere Verbesserungsvorschläge des NÖ Landesrechnungshofes zielten auf eine effektivere Nutzung betrieblicher Ressourcen, auf die Optimierung des betrieblichen Belegwesens sowie auf die wirtschaftliche Verwertung von Lagervorräten.

Die Abteilung Kunst und Wissenschaft wird die Entwicklung der NÖ Kulturwirtschaft hinsichtlich der Realisierung der vom Land NÖ angestrebten Zielvorstellungen weiter aufmerksam zu beobachten haben. Insbesondere wären nach Abschluss der Integrationsphase die grundlegenden Strukturen in Hinblick auf die Ausschöpfung weiterer Synergieeffekte zu untersuchen.

Die NÖ Landesregierung und die Kunstmeile Krems Betriebsgesellschaft mbH haben in ihren Stellungnahmen zugesagt, die Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.